Barrierefreie Stellplätze müssen in der Nähe (bis ca. 50 m) des barrierefreien Eingangs angeboten werden und an eine barrierefreie Wegeverbindung angeschlossen werden. Es ist zu empfehlen, Grundstückszufahrten mit der gewünschten Lage der Eingänge abzugleichen.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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1 Städtebauliche Integration
Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein.
PKW-Stellplätze, die für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden, sind entsprechend zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein.
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.2.3 - Zugangs- und Eingangsbereiche,
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.2.2 - PKW-Stellplätze
1.4 Anbindung Pkw-Stellplätze
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Die Anzahl der benötigten Stellplätze wird in den örtlichen Vorschriften und den Sonderbauverordnungen der Bundesländer geregelt.
Stellplatzsatzungen, Sonderbaurichtlinien
Barrierefreie Stellplätze müssen folgende Abmessungen aufweisen:
- Stellplätze für den Seitenausstieg müssen mindestens 3,50 m breit und 5 m lang sein.
- Stellplätze für den Heckausstieg müssen mindestens 5 m lang sein, zuzüglich einer 2,50 m tiefen Bewegungsfläche über die ganze Stellplatzbreite.
- Eine Kombination von Seiten- und Heckausstieg ist möglich.
vgl. DIN 18040-1:2011-10
vgl. DIN 18040-3:2014-12
Barrierefreie Stellplätze zum Längsparken sind in der Regelbreite 7,50 m lang auszubilden, wenn die benachbarte Erschließungsfläche (z. B. ein Bürgersteig) schwellenlos miteinbezogen werden kann.
3 % der Stellplätze , mindestens jedoch ein Stellplatz müssen für den Seitenausstieg verfügbar sein und mindestens ein Stellplatz für den Heckausstieg.
vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.5
Stellplätze für Kleinbusse müssen bei einer nutzbaren Mindesthöhe von 2,50 m mindestens 3,50 m breit und 7,50 m lang sein.
vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.5
Beim Anlegen von barrierefreien Stellplätzen sind die Längs- und Querneigungen zu beachten.
3.2 Gehwege und äußere Erschließungsflächen _ Geometrie und Platzbedarf
Die Anbindung eines Stellplatzes an benachbarte Erschließungsflächen ist niveaugleich oder über einen abgesenkten Bord auszuführen. Dabei ist der Übergang zu befahrenen Flächen für Menschen mit eingeschränkter visueller Wahrnehmung so zu gestalten, dass er eindeutig taktil und visuell zu erkennen ist.
Da Menschen mit Einschränkungen oft einen erhöhten Zeitbedarf beim Ein- und Aussteigen haben, empfiehlt es sich, barrierefreie Stellplätze vorzugsweise regengeschützt zu planen (z. B. durch eine Überdachung oder in einer Tiefgarage).
Die barrierefreien Stellplätze sind so zu kennzeichnen, dass sie auch bei schlechten Witterungsbedingungen (z. B. Schnee) zu erkennen sind.
Bei Zufahrtskontrollen mit Schranken müssen die Pkw-Stellplätze für Menschen mit motorischen Einschränkungen erreichbar bleiben.
vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.5


