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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

1. Städtebauliche Integration

Anbindung Pkw-Stellplätze
"Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein."
"PKW-Stellplätze, die für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden, sind entsprechend zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein."

1.4 Anbindung Pkw-Stellplätze

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Eine direkte Verbindung vom Parkplatz zum Haupteingang sollte bei möglichst gemeinsamer Wegeführung aller Besucherinnen und Besucher beziehungsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet sein. Mögliche Grundstücksüberfahrten sollten im Hinblick auf eine günstige Zuordnung geprüft und mit der gewünschten Lage der Eingänge abgeglichen werden. Wenn die Entfernung zwischen dem Parkplatz und dem Haupteingang unzumutbar lang erscheint oder keine barrierefreie Wegeverbindung realisierbar ist, müssen ausgewiesene barrierefreie Stellplätze in der Nähe des Haupteingangs angeboten werden.

Die Anzahl der benötigten Stellplätze wird in den Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen der Bundesländer geregelt.

Bild links: getrennte Wegeführung – Geometrische Angaben nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Getrennte Wegeführung – Geometrische Angaben nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Bild rechts: gemeinsame Wegeführung – Geometrische Angaben nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Gemeinsame Wegeführung – Geometrische Angaben nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Nach DIN 18040-3 ist der Bedarf gedeckt, wenn:

  • drei Prozent aber mindestens einer der Stellplätze für den Seitenausstieg
  • und einer der Stellplätze für den Heckausstieg zur Verfügung stehen.

vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.5

Die Größen barrierefreier Stellplätze sind:

  • für den seitlichen Ausstieg mindestens 3,50 m (Meter) breit sowie mindestens 5,00 m lang,
  • für den Heckausstieg mindestens 5,00 m lang zuzüglich einer 2,50 m tiefen Bewegungsfläche.

vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.5

Grundgeometrie von Stellplätzen
Grundgeometrie von Stellplätzen

Barrierefreie Stellplätze für Längsparker sind 2,00 m breit und mit einer Länge von 7,50 m auszubilden.

Zu beachten ist die Querneigung nach Kapitel 3.2.

Die Anbindung des Stellplatzes an benachbarte Erschließungsflächen sollte niveaugleich oder über eine Absenkung des Bordes gewährleistet sein. Zu beachten ist die eindeutige Erkennbarkeit des Übergangs zu befahrenen Flächen für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung (siehe Kapitel 2.5 und Kapitel 2.7).

Die Kennzeichnung von barrierefreien Stellplätzen sollte vorzugsweise auch außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums so erfolgen, dass die Sichtbarkeit auch bei schwierigen Witterungsbedingungen (Schnee) ge­währleistet ist.

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Parkplatzmarkierung an der Festung Ehrenbreitenstein in Form farblich abgesetzter Markierungen und Piktogrammen auf Asphaltbelag
Kontrastierende Parkplatzmarkierung – Festung Ehrenbreitenstein (Büro Topotek 1, Berlin; Foto: Haans Joosten)

Bei Zufahrtskontrollen mit Schranken ist die Durchfahrbarkeit für Roll­stühle in einer Breite von mindestens 90 cm zu gewährleisten. Dieser Bereich ist für blinde und sehbehinderte Menschen mittels optisch und taktil kontrastreichen Bodenelementen zu kennzeichnen.

Aufgrund des zu erwartenden erhöhten Zeitbedarfs beim Ein- und Aussteigen sind regengeschützte Stellplätze (Überdachung, Tiefgarage) vorzuziehen.