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  • ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
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  • AFilter für Ausführungsplanung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
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  • GFilter für Gebäude
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Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

1. Städtebauliche Integration

Anbindung an die Topografie
"Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein."
"PKW-Stellplätze, die für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden, sind entsprechend zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein."

1.5 Anbindung an die Topografie

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist nicht relevant.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Die Gestaltung des Baugrundstücks und des Gebäudes sollte in der ge­ge­benen Topografie eine gemeinsame stufen- und schwellenlose:

  • Nutzung des Haupteingangs,
  • Wegeverbindung von der ÖPNV-Haltestelle zum Haupteingang,
  • Wegeverbindung vom Parkplatz zum Haupteingang

für Besucher sowie Mitarbeiter ermöglichen.

Zu prüfen ist, ob bei gegebener topografischer Ausgangssituation auch eine stufenlose Nutzung anderer Ein- und Ausgänge und damit des ge­samten Außenraums möglich ist. Dies ist zwingend, wenn der Außenraum nicht nur für den Pausenaufenthalt von Mitarbeitern genutzt wird, sondern auch als Fluchtweg oder zur Nutzung durch Besucher vorgesehen ist (beispielsweise bei Museen, Schulen).

Wenn die topografische Situation maximal drei Prozent Gefälle im geplanten Eingangsbereich aufweist, ist eine stufenlose Wegeführung in der Regel problemlos realisierbar.

Topografische Situation zur barrierefreien Erreichbarkeit von Eingängen. Der Eingang eines Gebäude ist von der Grundstücksgrenze aus über eine geneigte Ebene von maximal drei Prozent erreichbar.
Topografische Situation zur barrierefreien Erreichbarkeit von Eingängen

Bei einer Länge der Erschließungsfläche bis 10 m ist ein Gefälle bis 4 % möglich (siehe Kapitel 3.2 – Neigung von Gehwegen und äußeren Erschließungsflächen).

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.2.3

Bei größeren Neigungen als 3 % sind die topografischen Auswir­kungen in der Variantenuntersuchung gemäß Ziffer 2.2.2 Abschnitt E RBBau zu prüfen. Gegebenenfalls ist mit erhöhten Investitionskosten zu rechnen.

An Bestandsgebäuden sind bei bestehenden Treppenanlagen zum Haupt­eingang mit einem Höhenunterschied von mehr als 100 cm (6 bis 7 Stufen) in der Regel Aufzuglösungen komfortabler. Kapitel 7 – Aufzugsanlagen

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Der Zugang zum Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar ist über eine geneigte Ebene mit geringer Neigung gewährleistet.
Geneigte Ebene zur Eingangserschließung – Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar (Hartmann + Helm Planungsgesellschaft mbH, Foto: Hanns Joosten)