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2. Orientierungs- und Leitsysteme

"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."

2.1 Bedarf und Anordnung

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Grundsätzlich ist bei Bauten des Bundes eine gemeinsame Wegeführung aller Nutzer/innen anzustreben. Orientierungs- und Leitsysteme tragen maßgeblich dazu bei, Personen mit sensorischen oder kognitiven Einschränkungen wie auch alle übrigen Nutzer/innen sicher und eindeutig vom Ausgangs- zum Zielort zu leiten. Eine Einheitlichkeit und Durchgängigkeit des gewählten Systems in einem Nutzungszusammenhang ist erstrebenswert, um die Erlernbarkeit und damit die Orientierung zu erleichtern.

Schon in früheren Phasen des Planungsprozesses sind die Ausgangs- und Zielorte sowie die Notwendigkeit der Orientierungs- und Leitsysteme für blinde und sehebehinderte Menschen festzulegen, damit sowohl für die Besucher des Gebäudes, wie auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein schlüssiges, durchgängiges Orientierungs- und Leitsystem entwickelt werden kann. Leit- und Orientierungssysteme in Arbeitsstätten sind in der Bedarfsplanung an die Bedürfnisse der Mitarbeiter anzupassen und auf eine spätere Erweiterbarkeit sorgfältig abzustimmen.

Die Struktur des Gebäudes und des Freiraums haben unmittelbaren Ein­fluss auf die Ausprägung eines Leitsystems. Verständliche, übersichtliche und logische Strukturen benö­tigen in geringerem Maße ergänzende Leitsysteme.

Wenn das Orientierungs- und Leitsystem in einer frühen Planungsphase entwickelt wird, ist eine gestalterisch anspruchsvolle, sich in die Gestaltungsidee einfügende Lösung möglich. Bei diesen Lösungen kann oftmals auf den umfangreichen Einsatz von Bodenindikatoren, zum Beispiel zugunsten von Sonstigen Leitelementen, verzichtet werden (siehe Ka­pi­tel 2.5 und Kapitel 2.6).

Die Grundlage der Informationsvermittlung für Menschen mit sensorischen Einschränkungen ist das Zwei-Sinne-Prinzip, also die Vermittlung von Informationen über mindestens zwei Sinne. Die Informationen können auf taktilem, visuellem und / oder akustischem Wege übermittelt werden.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.4.1

Zur Erkennbarkeit von Orientierungs- und Leitsystemen durch Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung trägt insbesondere eine taktil und visuell kontrastreiche Gestaltung der Systeme bei. Dabei müssen wichtige Informationen und Warnungen besonders auffällig und gut auf­findbar gestaltet sein (siehe Kapitel 2.9 und Kapitel 2.10).

Kapitel 2.9 und Kapitel 2.10

Es können verschiedene Leitsysteme zum Einsatz kommen, die auch kombinierbar sind:

  • Lineare Systeme, vorzugsweise dort, wo eine eindeutige, einfache Führung von einem Punkt zum anderen gewünscht ist. Bei einem komplexeren Leitsystem mit paralleler Wegeführung zu verschiedenen Zielen ist dabei eine gute Vorabinformation und eine eindeutig verständliche Systematik notwendig.
  • Leitsysteme, die durch visuell und taktil erfassbare Leitelemente von einem markanten Punkt zum nächsten führen, sind dort sinnvoll, wo die Gebäude- oder Außenraumstrukturen einen überschaubaren Rahmen bieten und nur eine punktuelle Auffindbarkeit notwendig ist – wie die Markierung eines Eingangs innerhalb eines langen Flures.

Besonderes Augenmerk ist auf den Übergang von außen nach innen zu richten. Unterbrechungen des Leitsystems (beispielsweise im Bereich des Windfangs) sind generell zu vermeiden. Kapitel 15 – Eingang und Foyer

Beispielhafte Situation:

Bodenleitsystem im Umweltbundesamt Dessau.   Die Leitlinien bestehen aus zum Umgebungsbelag visuell und taktil kontrastierenden Natursteinplatten.
Bodenleitsystem – Umweltbundesamt Dessau (sauerbruch hutton, ST raum a Landschaftsarchitekten; Foto: Marcus Bredt)
Gestaltung des Blindenleitsystems des Staatstheater Darmstadt. Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfelder bestehen aus Rippen und Noppen aus Messing.
Gestaltung des Blindenleitsystems – Staatstheater Darmstadt (Umbauplanung Lederer+Ragnarsdóttir+Oei, Blindenleitsystem CBF, Foto: Barbara Aumüller)