• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

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Anwendungshinweise

2 Orientierungs- und Leitsysteme

"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.4 - Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten - 4.4.1 Allgemeines

2.3 Sonstige Leitelemente

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Sonstige Leitelemente sind Elemente der gebauten Umwelt, welche von Menschen mit eingeschränkter visueller Wahrnehmung zum Leiten und Orientieren genutzt werden können, wie beispielsweise: 

  • Borde und Mauern, 
  • Sockel und Absätze,
  • Häuserkanten und Wände,
  • Strukturwechsel des Bodenbelags oder verschiedene Pflasterstrukturen,
  • Geländer und Handläufe mit Tastleisten,
  • Wechsel von Rasen- und Vegetationsflächen zu befestigten Flächen,
  • Gehwege mit Ober- und Unterstreifen, 
  • Entwässerungsrinnen und Gitterroste.

vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.9

Die Voraussetzung einer barrierefreien Nutzung ist eine taktile und visuelle Erkennbarkeit.

b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Informationen

b.2 Zwei-Sinne-Prinzip _ Taktile Erkennbarkeit

Auch akustische Bedingungen, Lichtführungen oder markante, durchgängige Ausstattungs- und Möblierungselemente sind hilfreich, können im Regelfall jedoch nicht die alleinige Führung übernehmen.

Orientierungs- und Leitsysteme entstehen in der Regel aus einem Zusammenspiel räumlicher Gegebenheiten und verschiedener sonstiger Leitelemente.

Um ein nachträgliches Anbringen oder Nachrüsten von Bodenindikatoren zu vermeiden, ist dringend zu empfehlen, im Rahmen des Material- und Gestaltungskonzepts die Anwendungsmöglichkeiten der sonstigen Leitelemente in einer sehr frühen Phase des Planungsprozesses eindeutig zu klären. 

Visuell und taktil kontrastreiche Gestaltung

Für alle bodengebundenen Orientierungs- und Leitsysteme eignen sich nach bisherigen Erfahrungen Leuchtdichtekontraste von K ≥ 0,4. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die hellere kontrastgebende Fläche einen Reflexionsgrad von ≥ 0,5 aufweist.

b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Informationen

vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 4.6.1
vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 4.3.3.1
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.2

Visuelle und taktile Kontraste in den Bodenbelägen sind notwendig, wenn keine anderen sonstigen Leitelemente wie beispielsweise Wände oder Aufkantungen als Gehflächenbegrenzung die Leitfunktion übernehmen können. 

Die visuell kontrastreiche Gestaltung von Ausstattungselementen, wichtigen Orientierungspunkten und Aufenthaltsbereichen trägt wesentlich dazu bei, dass diese eindeutig erkannt und gefunden werden. An einem Weg können punktuelle Elemente die Orientierung so weit unterstützen, dass auf visuell kontrastreich gestaltete Bodenbeläge verzichtet werden kann. 

 

Gestaltungsprinzip: Zonierung 

Verschiedene Strukturen der Oberflächen können als sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Durchdachte Materialwechsel mit visuellem und taktilem Kontrast tragen dazu bei, eine Fläche in Zonen mit unterschiedlichen Funktionen aufzuteilen. 

So lassen sich Bewegungsbereiche abgrenzen, die neben den Flächen für Möblierung, Raumbedarf der öffnenden Türflügel oder Sicherheitszonen sicher und hindernisfrei auch von Menschen mit Seheinschränkungen genutzt werden können. Ein Materialwechsel zwischen Bewegungs- und Aufenthaltsbereich ist jeweils als Leitlinie zu erkennen beziehungsweise zu ertasten, wenn er visuell und taktil kontrastierend ausgebildet wird. Das Fortbewegungsprinzip des „freien Laufens“ in der Längsorientierung wird durch das Gestaltungsprinzip der Zonierung begünstigt.

Die Gliederung z. B. von Plätzen und breiten Fußgängerbereichen in hindernisfreie Geh- und Bewegungsflächen sowie Aufenthaltsbereiche beziehungsweise Zonen für Ausstattungselemente ist generell vorteilhaft für die Orientierung und Sicherheit, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter visueller Wahrnehmung.

Darstellung von beispielhafter Gliederung einer Platzfläche mit Bewegungs- und Aufenthaltsbereich mit Ausstattungselementen (Bänke, Fahrradständer)
Beispielhafte Gliederung einer Platzfläche mit Bewegungs- und Aufenthaltsbereich: Der Wechsel des Belags dient als taktil und visuell kontrastierende Leitlinie (Maßangaben in cm)

Die Ausstattungszonen sind mit einem Abstand von 60 cm zum Bewegungsbereich von Einbauten freizuhalten. Bei Bänken und Fahrradbügeln sind größere Abstände von mindestens 120 cm notwendig.

11. Ausstattungselemente innen und außen

vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 5.2

In der Praxis hat sich gezeigt, dass in beengten Verhältnissen Hindernisse innerhalb der definierten Ausstattungszonen aufgrund ihrer Erwartbarkeit auch mit einem geringeren Abstand zur Geh- und Bewegungsfläche angeordnet werden können. Zudem kann sich eine optische Markierung dieses Abstands positiv auf die Einhaltung der freizuhaltenden Fläche auswirken. 

Angegliederte Aufenthaltsbereiche in Grünflächen müssen sich entsprechend dem Zonierungsprinzip für Gehwege und Plätze ebenfalls taktil und visuell unterscheiden. 

Ausstattungselemente (z. B. Beleuchtung) sind außerhalb von Wegen in Grünflächen oder auf einem taktil und visuell erfassbaren Seitenstreifen zu platzieren.

vgl. DIN 18040-1:2010-10

Gestaltungsprinzip: seitliche Wegebegrenzung 

Gehwegbegleitende, durchgehende bauliche Strukturen und aufgehende Bauteile wie Hauswände, Mauern, Sitzmauern und Sockel eignen sich als Leitelemente zur Längsorientierung für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung. Unregelmäßige Strukturen hingegen lassen die Nutzung als Leitlinie häufig nicht zu, da sich Langstöcke verfangen können und sie somit eine Verletzungsgefahr darstellen können oder einen erhöhten Konzentrationsaufwand erfordern. Beispiele hierfür sind Versprünge in der Fassade, unterbrochene Zaunelemente, Außengastronomie sowie Aufsteller und Auslagen.

Sind wegbegleitende dreidimensionale Strukturen als Leitelemente vorhanden oder geplant, ist eine ausreichend dimensionierte Geh- und Bewegungsfläche frei von Hindernissen zu halten.

3. Gehwege und äußere Erschließungsflächen

vgl. DIN 18040-1:2011-10, Kapitel 4.3.2
vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 5

Borde grenzen sichere Erschließungsflächen für Menschen, die zu Fuß gehen, von Gefahrenbereichen wie Fahrbahnen ab. Bei einer Mindesthöhe von 6 cm und visuell kontrastierender Gestaltung können sie als sonstige Leitelemente genutzt werden. Untersuchungen zeigen jedoch, dass Borde bei angrenzendem Verkehr mit einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h nicht als alleiniges Leitelement geeignet sind.

Aufgrund der zu erwartenden Hindernisse entlang des Bordes (z. B. Straßenbeschilderung, Beleuchtung) wird das ertastbare Bord meist lediglich zur Reorientierung und zum Ausrichten genutzt.

Aufgrund ihrer Sicherheitsrelevanz müssen Borde für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung optimal erkennbar sein und folgende drei Merkmale aufweisen:

  • eine deutlich wahrnehmbare Kante – in der Regel 10 bis 12 cm, mindestens aber 6 cm hoch
  • visuell kontrastierend zur Fahrbahn oder zum Gehweg (im Kreuzungsbereich immer mit visuellem Kontrast zur Fahrbahn) 
  • ohne starke Verrundung.

vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.1 
vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 5.9.2

Bereiche für Zufußgehende, die ohne erkennbaren Bord niveaugleich an Fahrstreifen für Pkw-, Anlieferverkehr oder Fahrräder angrenzen, sind durch visuell und taktil erfassbare Trennstreifen, nicht jedoch durch Bodenindikatoren abzugrenzen. Für diese mindestens 30 cm (besser 60 cm) breiten Trennstreifen sind beispielsweise Kleinpflasterstrukturen oder Muldenrinnen geeignet. Wenn analoge Strukturen auch an der fahrbahnabgewandten Seite vorgesehen oder vorhanden sind, ist es von Vorteil, diese Streifen asymmetrisch anzulegen, damit die Fahrbahnanordnung eindeutig zu erkennen ist. Bei angrenzenden Fahrstreifen empfiehlt sich diese Form der Gestaltung nur bei geringen Geschwindigkeiten des Verkehrs, z. B. in verkehrsberuhigten Zonen.

Bei höheren Geschwindigkeiten und stärkerem Verkehrsaufkommen sind wegen der größeren Gefährdung Borde als Abgrenzung zum Gehweg notwendig. Zusätzlich empfiehlt die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) einen Sicherheitsraum von mindestens 50 cm zur Fahrbahn.

Darstellung der Zonierung in Bewegungsbereich, Ober- und Unterstreifen auf Gehwegen an Straßen mit maßlichen Angaben
Zonierung in Bewegungsbereich, Ober- und Unterstreifen auf Gehwegen an Straßen (Maßangaben in cm)

Für Rollstuhlnutzende stellen Kanten über 3 cm ein Hindernis dar. Daher sind für gemeinsame Überquerungsstellen von Menschen mit motorischen und visuellen Einschränkungen die Borde mit einer Höhe von 3 cm vorzusehen. Alternativ können getrennte Überquerungsstellen nach DIN 18040-3 verwendet werden, die für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Rollator, eine Nullabsenkung des Bordes zur Querung vorsehen, während der Bord im weiteren Verlauf mit einer Höhe über 3 cm vorhanden ist. Damit ist gewährleistet, dass sowohl Rollstuhlnutzende und Menschen mit Rollator als auch Personen mit Langstöcken oder Führhunden die Borde sicher nutzen können.

vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.9.7
vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.3.1

Der Wechsel zwischen Belag und Vegetation kann ebenfalls als Leitlinie von Menschen mit eingeschränkter visueller Wahrnehmung erkannt und somit als sonstiges Leitelement zur Längsorientierung genutzt werden. Gemäß Lohaus et al. (2025) ist ein ausreichender visueller und taktiler Kontrast zwischen Geh- und Bewegungsflächen zur angrenzenden Vegetation grundsätzlich anzunehmen. Eine gerade Schnittkante der Vegetation begünstigt die Reorientierung im Fortbewegungsprinzip „freies Laufen“. Überhängende Äste (< 2,25 m Höhe) und mit Dornen besetzte Pflanzen bergen hingegen Verletzungsgefahren.

Ist eine eindeutige Abgrenzung im Übergang zu Vegetationsflächen notwendig, eignet sich eine 3 cm hohe Aufkantung als taktil erfassbare Leitlinie. 

vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 5.9.4.3 

Die 3 cm Aufkantung erschwert jedoch unter Umständen die Entwässerung und Versickerung des Oberflächenwassers in die angrenzenden Vegetationsflächen. Es ist zu empfehlen, die Aufkantung gegebenenfalls höher als 3 cm auszubilden, um sie beispielsweise mithilfe einer Perforation durchlässig auszuführen.

Darstellung eines Parkweges mit taktil und visuell kontrastierendem Seitenstreifen und seitlich angeordnetem Aufenthaltsbereich
Weg mit taktil und visuell kontrastierendem Seitenstreifen und seitlich angeordnetem Aufenthaltsbereich
Darstellung einest taktil und visuell kontrastierender Aufenthaltsbereich, angrenzend an eine Bewegungsfäche
Taktil und visuell kontrastierender Aufenthaltsbereich: Der Wechsel zwischen Weg und Vegetation/Aufenthaltsbereich ist als Leitlinie zu erkennen
Darstellung eines dreieckigen, taktil und visuell kontrastierender Aufenthaltsbereich: Der Wechsel zwischen Weg und Vegetation/Aufenthaltsbereich ist als Leitlinie zu erkennen.
Taktil und visuell kontrastierender Aufenthaltsbereich: Der Wechsel zwischen Weg und Vegetation/Aufenthaltsbereich ist als Leitlinie zu erkennen.

Gestaltungsprinzip: Leitstreifen

Sowohl Entwässerungsrinnen mit Metallabdeckungen als auch Pflasterstreifen oder offene Entwässerungsrinnen sind als Leitstreifen zum Beispiel in unstrukturierten Fußgängerbereichen oder auf Plätzen geeignet, wenn sie in ein Leitsystem eingebunden sind und sich taktil und visuell eindeutig vom umgebenden Belag unterscheiden. Die Mindestbreite von 30 cm darf nicht unterschritten werden. Des Weiteren ist begleitend auf ausreichend dimensionierte Bewegungsbereiche zu achten, die von Hindernissen frei zu halten sind. Zu Einbauten und mobilen Hindernissen sind mindestens 60 cm beziehungsweise 120 cm zu Sitzgelegenheiten (Sitzseite) und Fahrradbügeln frei zu halten.

b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Informationen

vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 5.9.6 
vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 4.4

Darstellung der Leitlinie aus taktil und visuell kontrastierenden Materialien sowie Breiten der bewegungsflächen und Anständen zur Ausstattungselementen
Leitlinie aus taktil und visuell kontrastierenden Materialien (Maßangaben in cm)

Entwässerungsrinnen oder -mulden

Bei der Verwendung offener Entwässerungsrinnen oder -mulden ist eine rollstuhl- und rollatorgerechte Gestaltung zu berücksichtigen. Für eine Überollbarkeit dürfen Muldenrinnen nicht tiefer als 1/30 ihrer Breite sein.

vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 4.4 

Auffindestreifen aus sonstigen Leitelementen

Zum Auffinden seitlicher Ziele wie ÖPNV-Haltestelle, gesicherte oder ungesicherte Überquerungsstellen und Eingänge zu wichtigen Gebäuden (z. B. öffentliche Gebäude wie Krankenhaus, Gerichtsgebäude) sind zwingend Auffindestreifen aus Bodenindikatoren einzusetzen. Diese werden quer zur Hauptgehrichtung angeordnet und sollten eine Breite von mindestens 60 cm aufweisen.

Besteht bereits ein Leitsystem aus sonstigen Leitelementen oder werden aufgrund von städtebaulichen und/oder denkmalpflegerischen Besonderheiten keine Bodenindikatoren gewünscht, so kann als Sonderlösung ein Streifen z. B. aus Kleinsteinpflaster mit taktilem und visuellem Kontrast zum umgebenden Belag als Hinweis zu einem seitlich gelegenen Ziel eingesetzt werden.

LINK DIN

Darstellung eines Auffindestreifen zum Gebäudeeingang
Auffindestreifen am Gebäudeeingang