• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

2 Orientierungs- und Leitsysteme

"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.4 - Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten - 4.4.1 Allgemeines

2.5 Beschilderungen und Beschriftungen

  • Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Bei Beschilderungen und Beschriftungen muss in jedem Fall die Durchgängigkeit der Information für den gesamten zurückzulegenden Weg sichergestellt sein. Einmalige Einzelinformationen sind nicht ausreichend.

Visuelle Informationen wie Wegweiser, Übersichtstafeln und Türschilder oder Handlaufmarkierungen sind in Schriftgröße, Schriftart, Leuchtdichtekontrast und Anbringungshöhe bzw. Anbringungsort nach DIN 32975 zu gestalten.

Taktil erfassbare, schriftliche Informationen sollten immer parallel in erhabener Profilschrift und Braille‘scher Blindenschrift vermittelt werden. Die Abmessung und Ausgestaltung der erhabenen Profil­schrift ist der DIN 32986 zu entnehmen. Die taktilen Informationen sind entsprechend dieser Norm anzubringen.

vgl. DIN 1450:2024-11
vgl. DIN 32975:2009-12

Bei der Beschriftung und dem Einsatz von Bildzeichnungen/Piktogrammen ist darauf zu achten, dass die einzelnen Hinweise und Informationen klar voneinander getrennt wahrgenommen werden können.

Dies gelingt beispielsweise durch eine visuell kontrastreiche und/oder farbliche Unterscheidung.