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2. Orientierungs- und Leitsysteme

Visuelle Wahrnehmung, Materialität und visuelle Kontraste innen und außen
"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."

2.9 Visuelle Wahrnehmung, Materialität und visuelle Kontraste innen und außen

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Visueller Kontrast

Visuelle Kontraste spielen eine entscheidende Rolle für die Erkennbarkeit von Elementen im Innen- und Außenraum. Die Erkennbarkeit von Treppen, Ausstattungselementen, Stellplätzen sowie die Leitsysteme für Menschen mit sensorischen Einschränkungen beruhen hauptsächlich auf visuellen und taktilen Kontrasten (siehe Kapitel 2.10).

Elemente mit Leitfunktion sollten zu ihrem Umfeld einen visuellen Kontrast aufweisen.

vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4

Für das Element, das die Leitfunktion übernimmt, sollte ein helles Material gewählt werden, da dieses von Personen mit einem geringen Restsehvermögen im umgebenden Raum gut wahrgenommen werden kann.

Die Erkennbarkeit verbessert sich in der Regel mit zunehmendem Kon­trast. Eine Maximierung der Kontraste führt jedoch nicht automatisch zu besserer Wahrnehmung, da schwerer zwischen wichtigen und unwich­ti­gen Informationen unterschieden werden kann. Für verschiedene Situa­tionen und unterschiedliche Anwendungsfälle sollten daher angemessene Kontraste gewählt werden.

Warnhinweise sollten immer auffälliger gekennzeichnet sein als Leitelemente. Besonders komplexe Verkehrssituationen, wie stark frequentierte Übergänge zwischen Innen und Außen oder Querungen anderer Verkehrsströme, können eine besonders deutliche Kontrastierung erfordern. Zur Verbesserung der Orientierung sollten Bodenbeläge außerdem einen visuellen Kontrast zu Ausstattungselementen und Einbauten aufweisen.

Die Kontraste sollen dauerhaft und beständig erhalten bleiben. Verwitterungen und Verschmutzungen sind zu vermeiden und gegebenenfalls zu beheben (siehe auch Kapitel 2.10).

vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 4.4

Folgende Faktoren beeinflussen die visuelle Erkennbarkeit:

  • Leuchtdichtekontraste,

  • Größe des Sehobjektes,

  • Form,

  • räumliche Anordnung des Sehobjektes,

  • Betrachtungsabstand,

  • ausreichende und blendfreie Belichtung beziehungsweise Beleuchtung.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.4.2

Leuchtdichtekontrast und Reflexionsgrad

Die vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeitsdifferenz eines Objektes zu seiner Umgebung wird als Leuchtdichtekontrast bezeichnet. Die Leuchtdichtekontraste können zur Bestimmung der visuellen Kontraste herangezogen werden.

vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.2

Die Wahrnehmung von Leuchtdichtekontrasten kann durch die Farbgebung unterstützt, jedoch nicht ersetzt werden.

vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.4

Nach DIN 18040-3 zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass Leuchtdichtekontraste K ≥ 0,4 zum Orientieren und Leiten und für alle Bodenmarkierungen geeignet sind, wobei jeweils zu beachten ist, dass die hellere kontrastgebende Fläche einen Reflexionsgrad ≥ 0,5 aufweist.

Auch für Sonstige Leitelemente sind ausreichende Kontraste analog zu berücksichtigen.

vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 4.6.1 Anmerkung 2, vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 4.3.3.1; DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.2

Auch für sonstige Leitelemente sind vergleichbare Kontraste zu berücksichtigen.

Der Reflexionsgrad drückt aus, welcher Anteil des einfallenden Lichts reflektiert wird. Nur sehr helle Farben erfüllen die Forderung nach einem Reflexionsgrad von 0,5. Daher sind, wenn der Bodenbelag nicht diesen Wert aufweist, die Bodenindikatoren meist weiß. Diese Forderung stellt eine planerische Herausforderung dar, die eine intensive Auseinandersetzung erfordert, um baukulturell und gestalterisch gute Ergebnisse zu erzielen.

Exkurs

Eine wichtige Rolle bei der Wahrnehmung der Leuchtdichtekontraste von Materialien spielt die Beleuchtung. Eine kontinuierlich gute, der Seh­aufgabe angemessene Beleuchtung gewährleistet ausreichende Kontraste in den Dämmer- und Abendstunden. Blendung, spiegelnde Reflexion, Schattenbildung und ungleichmäßige Helligkeiten sind zu vermeiden. Die Beleuchtung sollte die Farben möglichst nicht verfälschen.

vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.3

Der notwendige Leuchtdichtekontrast kann, je nach Bauaufgabe, mög­li­cherweise variieren. Bei Erschließungsflächen im Außenraum reflektiert ein großflächig eingesetztes helles und glattes Material bei Sonneneinstrahlung gegebenenfalls stark und führt zu einer Blendwirkung.

Auch die Oberflächenbeschaffenheit von Materialien hat Einfluss auf die Wahrnehmung der Leuchtdichtekontraste.

vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.2

Spiegelnde Oberflächen sind zu vermeiden.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.4

Zu beachten ist, dass bei einigen Oberflächenmaterialien im Außenraum bei Feuchtigkeit eine Veränderung in Farbe und Helligkeit zu beobachten ist. Leuchtdichtekontraste sollten möglichst bei jeder Witterung gewährleistet sein (siehe auch Exkurs).

Leuchtedichtekontraste sollen daher projektbezogen überprüft und entwickelt werden. Insbesondere in Bestandssituationen sind dabei die beleuchtungstechnischen, gestalterischen und baukulturellen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Da der beschriebene Leuchtdichtekontast beziehungsweise Mindestreflexionsgrad derzeit nur mit einer sehr begrenzten Zahl an Materialien herzustellen ist, sind in der Praxis Umsetzungshemmnisse festzustellen. Es ist zu untersuchen, ob mit einer Spezifizierung der weiteren in der DIN benannten Einflussfaktoren auf das Sehen und Erkennen (Größe und Form des Sehobjektes, räumliche Anordnung, Betrachtungsabstand, ausreichende blendfreie Belichtung beziehungsweise Beleuchtung), auch bei variierenden Kontrasten eine verbesserte Erkennbarkeit für Menschen mit visuellen Einschränkungen zu erreichen ist.

Leuchtdichtekontrast bei Treppen und Rampen

Stufenmarkierungen sind in einem Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4 zum Stufenmaterial wie zum angrenzenden Bodenbelag auszuführen. Des Weiteren sollen sich die Handläufe von der Umgebung kontrastreich absetzen. (siehe Kapitel 5.4 und Kapitel 6.4). Der Reflexionsgrad von 0,5 der helleren Fläche ist einzuhalten.

vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.7

Leuchtdichtekontrast bei Warnungen

Für Gefahrenanzeigen, Warnungen, Kennzeichnungen von Bedienelementen an Hilfs- und Notrufeinrichtungen, Markierungen von Hindernissen und Ab­sperrungen sowie schriftliche Informationen ist ein Leuchtdichtekon­­trast von mindestens 0,7 (für Schwarz-weiß-Darstellungen 0,8) notwendig. Auch hier ist der Reflexionsgrad von 0,5 der helleren Fläche notwendig. Im Bodenbereich ist ein Leuchtdichtekontrast von 0,4 ausreichend.

vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.2