• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

1 Städtebauliche Integration

Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein.
PKW-Stellplätze, die für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden, sind entsprechend zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein.

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.2.3 - Zugangs- und Eingangsbereiche,
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.2.2 - PKW-Stellplätze

1.3 Anbindung an den ÖPNV

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist nicht relevant.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Unter Berücksichtigung der Bedarfe von Menschen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, ist anzustreben, dass bei öffentlich zugänglichen Gebäuden eine barrierefreie Haltestelle des ÖPNV in geringer Entfernung vorhanden ist. Für die Zuwegung gelten die Hinweise zur barrierefreien Erschließung. 

Bei der Wahl eines Standortes für Gebäude mit öffentlicher Nutzung sollte die barrierefreie Anbindung an den ÖPNV berücksichtigt werden. Bei einer vorrangig nicht öffentlichen Nutzung muss abgewogen werden, ob der Standort für die angestrebte Nutzung infrage kommt. 

Die Neueinrichtung einer barrierefreien Haltestelle kann gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Stelle erörtert werden. 

Für eine sichere, barrierefreie Anbindung von Haltestellen im öffentlichen Verkehrsraum müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • eine durchgängig visuell und taktil, gegebenenfalls zusätzlich akustisch, wahrnehmbare Wegeführung
  • barrierefrei gestaltete, sichere Überquerungsstellen von Straßen

Für eine barrierefrei nutzbare Gestaltung sind u. a.:

  • ein nach dem Zwei-Sinne-Prinzip wahrnehmbares Informationssystem sowie 
  • barrierefrei nutzbare Haltestellen mit ebenerdigem Einstieg erforderlich.