Eine direkte Verbindung vom Parkplatz zum Haupteingang sollte bei möglichst gemeinsamer Wegeführung aller Besucherinnen und Besucher beziehungsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet sein. Mögliche Grundstücksüberfahrten sollten im Hinblick auf eine günstige Zuordnung geprüft und mit der gewünschten Lage der Eingänge abgeglichen werden. Wenn die Entfernung zwischen dem Parkplatz und dem Haupteingang unzumutbar lang erscheint oder keine barrierefreie Wegeverbindung realisierbar ist, müssen ausgewiesene barrierefreie Stellplätze in der Nähe des Haupteingangs angeboten werden.
Die Anzahl der benötigten Stellplätze wird in den Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen der Bundesländer geregelt.
Nach DIN 18040-3 ist der Bedarf gedeckt, wenn:
- drei Prozent aber mindestens einer der Stellplätze für den Seitenausstieg
- und einer der Stellplätze für den Heckausstieg zur Verfügung stehen.
vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.5
Die Größen barrierefreier Stellplätze sind:
- für den seitlichen Ausstieg mindestens 3,50 m (Meter) breit sowie mindestens 5,00 m lang,
- für den Heckausstieg mindestens 5,00 m lang zuzüglich einer 2,50 m tiefen Bewegungsfläche.
vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.5
Barrierefreie Stellplätze für Längsparker sind 2,00 m breit und mit einer Länge von 7,50 m auszubilden.
Zu beachten ist die Querneigung nach Kapitel 3.2.
Die Anbindung des Stellplatzes an benachbarte Erschließungsflächen sollte niveaugleich oder über eine Absenkung des Bordes gewährleistet sein. Zu beachten ist die eindeutige Erkennbarkeit des Übergangs zu befahrenen Flächen für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung (siehe Kapitel 2.5 und Kapitel 2.7).
Die Kennzeichnung von barrierefreien Stellplätzen sollte vorzugsweise auch außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums so erfolgen, dass die Sichtbarkeit auch bei schwierigen Witterungsbedingungen (Schnee) gewährleistet ist.
Bei Zufahrtskontrollen mit Schranken ist die Durchfahrbarkeit für Rollstühle in einer Breite von mindestens 90 cm zu gewährleisten. Dieser Bereich ist für blinde und sehbehinderte Menschen mittels optisch und taktil kontrastreichen Bodenelementen zu kennzeichnen.
Aufgrund des zu erwartenden erhöhten Zeitbedarfs beim Ein- und Aussteigen sind regengeschützte Stellplätze (Überdachung, Tiefgarage) vorzuziehen.