• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

1 Städtebauliche Integration

Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein.
PKW-Stellplätze, die für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden, sind entsprechend zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein.

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.2.3 - Zugangs- und Eingangsbereiche,
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.2.2 - PKW-Stellplätze

1.5 Anbindung an die Topografie

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist nicht relevant.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Ob eine Liegenschaft barrierefrei zu erreichen ist, wird maßgeblich dadurch bestimmt, wie sie in die umgebende Topografie eingefügt ist beziehungsweise an diese angebunden werden kann. Topografisch sorgfältig durchdachte Planungen vereinfachen die barrierefreie Erreichbarkeit wesentlich. Daher ist zu empfehlen, bereits in frühen Projektphasen die möglichen Chancen und Konsequenzen der topografischen Anbindung zu untersuchen.

Die topografische Gestaltung eines Baugrundstücks und die Einbindung eines Gebäudes müssen sowohl für den Publikumsverkehr als auch für die Beschäftigten an entscheidenden Punkten barrierefrei sein. Folgende Wegeverbindungen müssen stufen- und schwellenlos bereitgestellt werden:

  • alle Haupteingänge
  • alle Ein- und Ausgänge, die als Fluchtwege dienen
  • alle Ein- und Ausgänge zu nutzbaren Außenräumen
  • der Weg vom Parkplatz zum Haupteingang

Auch der Weg von der ÖPNV-Haltestelle zum Haupteingang sollte barrierefrei gestaltet werden. In der Regel liegt dieser jedoch im öffentlichen Raum und kann durch die Baumaßnahme nur bedingt beeinflusst werden. 

Weist die topografische Situation maximal 3 % Neigung im geplanten Eingangsbereich auf, ist eine stufenlose Wegeführung in der Regel problemlos zu realisieren. Bei Neigungen über 3 % sind die topografischen Auswirkungen zu prüfen. Gegebenenfalls sind Podeste oder auch Rampen erforderlich, die mit erhöhten Investitionskosten verbunden sind.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.2.3

3.2 Gehwege und äußere Erschließungsflächen _ Geometrie und Platzbedarf

Bei Bestandsgebäuden sind bei bestehenden Treppenanlagen zum Haupteingang mit einem Höhenunterschied von mehr als 100 cm (sechs bis sieben Stufen) Aufzugslösungen zu empfehlen. 

Es sollte überprüft werden, ob bei der jeweiligen topografischen Ausgangssituation eine stufenlose Nutzung mehrerer Ein- und Ausgänge und damit des gesamten Außenraums möglich ist. 
 

Gebaute Beispiele

Der Zugang zum Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar ist über eine geneigte Ebene mit geringer Neigung gewährleistet.
Geneigte Ebene zur Eingangserschließung – Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar (Hartmann + Helm Planungsgesellschaft mbH, Foto: Hanns Joosten)