Ob eine Liegenschaft barrierefrei zu erreichen ist, wird maßgeblich dadurch bestimmt, wie sie in die umgebende Topografie eingefügt ist beziehungsweise an diese angebunden werden kann. Topografisch sorgfältig durchdachte Planungen vereinfachen die barrierefreie Erreichbarkeit wesentlich. Daher ist zu empfehlen, bereits in frühen Projektphasen die möglichen Chancen und Konsequenzen der topografischen Anbindung zu untersuchen.
Die topografische Gestaltung eines Baugrundstücks und die Einbindung eines Gebäudes müssen sowohl für den Publikumsverkehr als auch für die Beschäftigten an entscheidenden Punkten barrierefrei sein. Folgende Wegeverbindungen müssen stufen- und schwellenlos bereitgestellt werden:
- alle Haupteingänge
- alle Ein- und Ausgänge, die als Fluchtwege dienen
- alle Ein- und Ausgänge zu nutzbaren Außenräumen
- der Weg vom Parkplatz zum Haupteingang
Auch der Weg von der ÖPNV-Haltestelle zum Haupteingang sollte barrierefrei gestaltet werden. In der Regel liegt dieser jedoch im öffentlichen Raum und kann durch die Baumaßnahme nur bedingt beeinflusst werden.
