• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

2 Orientierungs- und Leitsysteme

"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.4 - Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten - 4.4.1 Allgemeines

2.2 Leitsysteme

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Sowohl im Innen- als auch im Außenraum müssen taktile und visuelle Orientierungs- und Leitsysteme gewährleisten, dass Menschen mit eingeschränkter visueller Wahrnehmung sicher von A – etwa bereits existierenden Orientierungs- und Leitsystemen, ÖPNV-Haltestellen oder Grundstückszugängen – nach B – zu Gebäudeeingängen und anderen Informationsquellen wie Tastmodellen oder Informationstheken, gelangen.

Unabhängig von den visuellen Fähigkeiten der nutzenden Personen kann die Orientierung für alle Nutzergruppen durch die folgenden Maßnahmen erleichtert werden:

  • klar strukturierte Gestaltung
  • ablesbare Raumstrukturen
  • verständliche, rechtwinklige und parallel verlaufende Wegeführung
  • Sichtbeziehungen und Offenheit
  • Schaffung von eindeutig erkennbaren Orientierungspunkten
  • Hierarchisierung von Wegebeziehungen.

Leitsysteme können aus sonstigen Leitelementen und/oder Bodenindikatoren entwickelt werden. 

2.3 Orientierungs- und Leitsysteme _ Sonstige Leitelemente

2.4 Orientierungs- und Leitsysteme _ Bodenindikatoren

 

Bei der Entwicklung eines Leitsystems ist auf eine wiederkehrende, verständliche und eindeutige Semantik zu achten, da die Nutzung auf diese Weise leichter zu erkennen und zu erlernen ist. Elemente mit Leitfunktion sind so zu gestalten, dass sie zu ihrer Umgebung einen visuellen und taktilen Kontrast aufweisen.

Visuell kontrastierend gestaltete Ausstattungselemente können als markante Punkte eingesetzt werden und somit einen Beitrag zur besseren Orientierung leisten.

 

 

b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Inforamtionen

b.2 Zwei-Sinne-Prinzip _ Taktile Erkennbarkeit

Fortbewegungs-/Orientierungsprinzipien bei Langstocknutzung  

Untersuchungen haben gezeigt, dass entsprechend der Art der Fortbewegung und Orientierung bei Menschen mit Seheinschränkungen die einen Langstock nutzen, in der Längsbewegung drei Prinzipien unterschieden werden können. Ein situationsbedingter Wechsel oder eine Vermischung der Prinzipien auch in Abhängigkeit von individuellen Fähigkeiten ist möglich.

  • Beim „freien Laufen“ bewegt sich die Person mittig in einem Korridor, d. h. zwischen zwei z. B. durch einen Materialwechsel gebildete Leitlinien. Der Kontakt zum Leitelement erfolgt lediglich beim Abkommen von der gewünschten Gehrichtung oder Überquerungsvorhaben. Durch das Fehlen des konsequenten Kontakts zum Leitelement ist ein zügiges Vorankommen möglich. 
  • Beim „Leitlinienlaufen“ hingegen erfolgt ein konsequenter Kontakt mit dem Leitelement (z. B. Hausfassade). Diese Art der Fortbewegung kann beispielsweise gewählt werden, wenn vermehrt Hindernisse auf der gegenüberliegenden Seite des Gehwegs erwartet werden.
  • Bei der Fortbewegung „entlang eines Leitstreifens“ ist ein stetiger Kontakt mit dem Leitelement, z. B. durch Überstreichen des Materialwechsels mit dem Langstock, erforderlich. Die Person läuft dabei meist links oder rechts neben dem Leitstreifen.
Darstellung der Bewegung der verschiedene Fortbewegungsprinzipien
Fortbewegungsprinzipien „freies Laufen“, „Leitlinienlaufen“ und „Laufen entlang eines Leitstreifens“.

Leitsysteme im Außenraum

Im Außenraum der Liegenschaft sind Orientierungs- und Leitsysteme für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung:

  • von bereits existierenden Orientierungs- und Leitsystemen,
  • von ÖPNV-Haltestellen und Parkplätzen,
  • von Grundstückszugängen

bis zu Gebäudeeingängen und/oder anderen Informationsquellen wie Tastmodellen zu gewährleisten. 

Grundsätzlich sind Unterbrechungen des Leitsystems zu vermeiden, da sie die Orientierung erschweren und einen erhöhten Konzentrationsaufwand erfordern. Nicht vermeidbare Unterbrechungen im Außenraum (z. B. bei Einfahrten) sollen eine Länge von 4 m nicht überschreiten. Wird das Leitelement nicht erwartungsgemäß fortgesetzt (z. B. nicht in einer Flucht verlaufend) sind nur kurze Unterbrechungen bewältigbar.

Leitsysteme im Innenraum

In öffentlich zugänglichen Bereichen von Gebäuden sind Orientierungs- und Leitsysteme für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung an den folgenden Stellen einzuplanen:

  • zwischen Eingangsbereich und Informationsschalter
  • zwischen Informationsschalter und vertikaler Erschließung
  • zu Sanitäranlagen
  • zu Räumen mit Publikumsverkehr, wie Bürgerämtern, Beratungs-, Antrags- und Widerspruchsstellen (in Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden) 
  • zu Zuschauerräumen (in Kultureinrichtungen)
  • zu Ausstellungsräumen (in Museen) 
  • in wichtigen Neben- und Teilgebäuden (bei großen Verwaltungsgebäuden) 
  • bis zu Kassen und Garderoben (in Kultureinrichtungen und Museen) 

 

Große Hallen und Foyers mit einer Breite von mehr als 8 m bedürfen in der Regel eines Bodenleitsystems, wenn von diesen zentrale Treppen, Aufzüge oder Seitengänge zu wichtigen Anlaufpunkten abgehen.

vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 6.1

► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten

In Arbeitsstätten sind in der Regel Leitsysteme zwischen Eingangsbereich und vertikaler Erschließung einzuplanen. Dabei sind individuelle, ergänzende Lösungen möglich.

Akustische Leitsysteme

Orientierungs- und Leitsysteme können auch durch auditive Elemente ergänzt, unterstützt oder gebildet werden.

Eine akustische Leitung kann beispielsweise über veränderte Geh- beziehungsweise Anschlaggeräusche mit dem Langstock vermittelt werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von akustischen Punkten (Brunnen, Musik, Signale), die als Reihung ein Leitsystem darstellen können oder als Ergänzung eines anderen Systems funktionieren.

Als akustische Leitsysteme können zudem Audio- oder Videoguides sowie verschiedene personengebundene Funksysteme genutzt werden.

Der Einsatz von akustischen Systemen ist unerlässlich beim Alarmieren und Warnen.

9. Alarmierung und Evakuierung

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.7