• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

2 Orientierungs- und Leitsysteme

"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.4 - Warnen/Orientieren/Informieren/Leiten - 4.4.1 Allgemeines

2.4 Bodenindikatoren

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Bodenindikatoren sind genormte Abfolgen baulicher Bodenelemente mit einem hohen taktilen, visuellen und gegebenenfalls akustischen Kontrast zum angrenzenden Belag. Sie werden eingesetzt, wenn sonstige Leitelemente keine ausreichende Leit- und Orientierungsfunktion gewährleisten können.

Bodenindikatoren sind grundsätzlich sparsam einzusetzen. Zwingend erforderlich ist die Anwendung bei Gefahren (z. B. Markierung von Absturzkanten und Treppenantritten) oder zum Auffinden seitlicher Ziele wie ÖPNV-Haltestelle und Eingänge zu Gebäuden von öffentlichem Interesse. Gesicherte Überquerungsstellen sind grundsätzlich mit Bodenindikatoren auszustatten. Eine entsprechende Markierung von ungesicherten Überquerungsstellen ist lediglich bei Hauptwegeverbindungen und fehlender Erkennbarkeit der Überquerungsmöglichkeit erforderlich.

DIN NORM

Bodenindikatoren vermitteln eindeutige Informationen über wenige, klar definierte Strukturen, die mit dem Langstock und Füßen zu ertasten sind. Dabei sind zwei Typen von Bodenprofilen mit vier verkehrsrelevanten Funktionen (Leiten, Orientieren, Warnen und Informieren) zu unterscheiden:

  • Rippenstruktur
  • Noppenstruktur 

Auf Fahrbahnen und Radwegen dürfen aus Sicherheitsgründen keine Bodenindikatoren verlegt werden. 

vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 4.3.2 und 5.1.1

Beim Einsatz im Außenraum erfolgt der Einbau von Bodenindikatoren talbündig zur Oberkante des Umgebungsbelags. Diese Einbauweise stellt das optimale taktile Erkennen und die Entwässerung der Bodenindikatoren sicher. Zudem können Bodenindikatoren eingefräst werden. 

vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 4.3.2

 

Im Außenraum sind die Noppen und Rippen 4 bis 5 mm hoch. Bei ebenen Bodenbelägen sind Leit- und Orientierungselemente im Innenraum anders als im Außenraum schon mit einer Höhendifferenz von 2 bis 3 mm gut mit dem Langstock zu ertasten.

vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 4.2

Auch nachträglich, beispielsweise in Bestandsgebäuden, lassen sich Rippen aufbringen oder Rillen in den Bodenbelag einfräsen. Im Innenraum können die Leitstreifen wesentlich schmaler angelegt werden als im Außenraum (Breite 30 bis 60 cm). Oft reichen im Innenraum drei bis vier Rippen, um eine taktil erfassbare Leitfunktion herzustellen.

Visuell und taktil kontrastreiche Gestaltung 

Nach bisheriger Erfahrungen eignen sich Leuchtdichtekontraste von K ≥ 0,4 für alle bodengebundenen Orientierungs- und Leitsysteme. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die hellere kontrastgebende Fläche einen Reflexionsgrad von ≥ 0,5 aufweist.

Begleitstreifen werden immer dann erforderlich, wenn der Umgebungsbelag stark strukturiert ist und/oder kein ausreichender visueller Kontrast zum Bodenindikator gegeben ist. 

b.1 Zwei-Sinne-Prinzip _ Visuelle Informationen
b.2 Zwei-Sinne-Prinzip _ Taktile Erkennbarkeit

vgl. DIN 18040-3:2023-04, Kapitel 4.6.1
vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 4.3.3.1 und 4.6 
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.2

Rippenstruktur

Leitstreifen bestehen aus Belägen mit Rippenstruktur, die in Gehrichtung verlegt werden, mit der Funktion, entlang einer Wegeführung zu leiten. Sie müssen im Außenraum mindestens 30 cm breit sein. Bei einem komplexen, hierarchisch gegliederten Leitsystem ist es sinnvoll, die Leitstreifen auf Hauptwegen 60 cm breit anzulegen. 

Auf beiden Seiten des Leitstreifens ist ein Abstand von 60 cm zu Fahrbahnbegrenzungen bzw. Einbauten wie Lichtmasten oder Skulpturen zu wahren. Der Abstand eines Leitstreifens zu Sitzmöglichkeiten muss 120 cm betragen, da diese Nutzungen raumgreifender sind.

vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.2.1 

Darstellung vom Leitstreifen aus Bodenindikatoren und Abstänen der Ausstattung
Leitstreifen aus Bodenindikatoren (Maßangaben in cm)

Kann der Mindestabstand von 60 cm neben dem Leitstreifen, z. B. bei schmalen Durchgängen, nicht eingehalten werden, kann es notwendig sein, das Leitsystem zu unterbrechen. Besteht bei Nutzung des Leitstreifens Kollisionsgefahr mit einem Hindernis, so bedarf es besonderer Aufmerksamkeitsfelder, die auf diese hinweisen.

Quer zur Gehrichtung verlegte Bodenindikatoren mit Rippenstruktur dienen als Markierung einer nullabgesenkten Fahrbahnüberquerung bzw. als Sperrfeld. 

vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.2.1

Auffindestreifen mit Rippenstruktur leiten z. B. zu wichtigen Gebäuden, ÖPNV-Haltestellen oder Abzweigungen in Fluren, zu Aufzügen, zu Türen oder Bedienelementen. 

Eine visuell kontrastierende Gestaltung der Auffindestreifen ist nur dann notwendig, wenn die Zielobjekte visuell nicht ausreichend hervorgehoben sind.

Ein taktil erfassbarer Auffindestreifen vor einer Tür muss zum Türgriff oder wenn vorhanden zur taktilen Türbeschilderung führen. 

vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 6.2.4 

Darstellung eines Auffindestreifens im Innenraum
Auffindestreifen führt zum Türgriff (links), Auffindestreifen führt zur Türbeschilderung (rechts)

Noppenstruktur

Die Noppenstruktur wird immer dort verlegt, wo besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist. Sie dient unter anderem zur Markierung von: 

  • Treppen, Einzelstufen oder steilen Rampen
  • automatische Türen
  • Hindernissen und weiteren Gefahren
  • Entscheidungssituationen im Leitsystem wie beispielsweise Richtungsänderungen

6. Treppen und Stufen
8. Türen

vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 5.2.3 und 5.7.1

Noppenstrukturen sind Bestandteil der Markierung des Anfangs bzw. Endes eines taktilen Bodenleitsystems.

Gebaute Beispiele

Abbildung des taktilen Leitsystems  in der Eingangshalle mit Rippen ud Noppen aus Messing.
Gestaltung des Blindenleitsystems – Staatstheater Darmstadt (Umbauplanung Lederer+Ragnarsdóttir+Oei, Blindenleitsystem CBF, Foto: Barbara Aumüller)