• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

b Zwei-Sinne-Prinzip

Das Zwei-Sinne-Prinzip stellt die Grundlage der Informationsvermittlung für Menschen mit sensorischen Einschränkungen dar. Nach diesem Grundprinzip der barrierefreien Gestaltung erfolgt die Vermittlung von Informationen über mindestens zwei Sinne. Menschen mit sensorischen Einschränkungen können Informationen über die jeweils anderen, noch intakten Sinne aufnehmen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.4.1

b.3 Auditive Wahrnehmung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Akustische Informationen müssen so vermittelt werden, dass alle Nutzerinnengruppen sie wahrnehmen können. Das betrifft insbesondere Menschen mit auditiven Einschränkungen.

Sprachliche Kommunikation muss so erfolgen, dass sie auch von Fremdsprachlern oder von Personen die auf andere Weise einen Bedarf nach erhöhter Sprachverständlichkeit haben, verstanden wird. Hierunter fallen zum Beispiel Personen mit Sprach- oder Sprachverarbeitungsstörungen, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsstörungen oder Leistungsbeeinträchtigungen. 

Durch das Zusammenwirken von Raumgeometrie, Raumgröße, Raumausstattung und Gesamtstörschallpegel kann die Akustik eines Raums verbessert werden. Grundsätzlich wirkt sich eine angemesse Raumbedämpfung immer günstig aus.

vgl. DIN 18041:2016-03, Vorwort

 

Es ist notwendig, akustische Grundvoraussetzungen (entsprechend der Raumgröße und -geometrie) zu schaffen und diese ggf. durch gezielte Maßnahmen (z. B. schallabsorbierende Maßnahmen, Installation eines Beschallungssystems) zu verbessern.

Raumgröße und Raumgeometrie

Sowohl die Raumgröße und -geometrie als auch die Beschaffenheit der Wände und Decke beeinflussen die Schalllenkung und -steuerung im Raum. Es ist zu beachten, dass der Wegunterschied zwischen dem Direktschall, der in Sichtverbindung zur Schallquelle entsteht, und dem Schall, der an der Wand oder Decke reflektiert wird, maximal 17 m betragen darf.

Dies kann erreicht werden, indem Wandflächen, die mehr als 9 m von der Schallquelle entfernt sind, entsprechend raumakustisch gestaltet werden. Die Begrenzungsflächen der Darbietungszone sind schallreflektierend auszubilden.

vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 5.3.2

Unter Beachtung der Raumgrößen und der Entfernung, aus der die Sprachkommunikation oder andere akustische Signale kommen, lassen sich zwei Modelle unterscheiden:

  • Räume mit auditiver Kommunikation über mittlere und größere Entfernungen. Dies sind zum Beispiel Unterrichtsräume in Schulen, Gruppenräume in Kindertageseinrichtungen, Konferenzräume, Gerichts- und Ratssäle, Seminarräume, Hörsäle, Räume in Seniorentagesstätten, Sport- und Schwimmhallen. Die Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen wird hier über die angepasste Nachhallzeit und Schalllenkung gewährleistet. Zugleich muss auch eine gute Hörsamkeit über geringere Entfernungen möglich sein.
  • Räume mit auditiver Kommunikation über geringe Entfernungen. Dies sind zum Beispiel Verkehrsflächen mit Aufenthaltsqualität, Speiseräume, Kantinen, Spielflure und Umkleiden in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ausstellungsräume, Eingangshallen, Schalterhallen und Büros. Im Vordergrund stehen hier die Schallabsorption und Störgeräuschminderung.

Innerhalb dieser Gliederung wird nach DIN 18041:2016-03 eine weitere Aufteilung nach verschiedenen Nutzungen und daraus folgenden Anforderungen vorgenommen

vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 1, 4 und 5

Reduktion von Schallpegel und Nachhallzeit

Um eine barrierefreie Wahrnehmung zu gewährleisten, muss die Differenz zwischen Nutzsignal und Störgeräuschen mindestens 10 dB betragen.

vgl. DIN 18041:2016-03, Anhang B

Ziel sollte es sein, Störgeräusche zu reduzieren, statt das Nutzsignal zu erhöhen.

Die akustische Situation wird durch niedrige Nachhallzeiten verbessert. Die Angaben für die optimale maximale Nachhallzeit in Abhängigkeit von Raumgröße und Raumnutzung sind der DIN 18041:2016-03 zu entnehmen.

vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 4 und 5

Schallabsorbierende Maßnahmen

Um eine entsprechende Raumakustik zu erzielen, sind bei Räumen mit Sprachkommunikation auch schon über geringe Entfernungen raumakustische Maßnahmen zur Schallabsorption notwendig.

vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 5

Beschallungssysteme für schwerhörige Menschen

Für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen muss ein gesondertes Übertragungssystem installiert werden, z. B.: 

  • induktive Übertragung
  • Funkübertragung (FU)
  • Infrarotübertragung (IR)
  • Bluetooth Funkanlagen 

Die Auswahl des Übertragungssystems (Induktion, FM, IR) ergibt sich aus der Funktion des Raums und dessen baulichen Voraussetzungen.

 

17. Räume für Veranstaltungen

vgl. DIN 18041:2016-03, Anhang F