Das Sehen/Erkennen spielt eine entscheidende Rolle, um Elemente im Innen- und Außenraum wahrzunehmen zu können. Menschen mit visuellen Einschränkungen sind auf die entsprechende Gestaltung der gebauten Umwelt angewiesen.
Das Zwei-Sinne-Prinzip stellt die Grundlage der Informationsvermittlung für Menschen mit sensorischen Einschränkungen dar. Nach diesem Grundprinzip der barrierefreien Gestaltung erfolgt die Vermittlung von Informationen über mindestens zwei Sinne. Menschen mit sensorischen Einschränkungen können Informationen über die jeweils anderen, noch intakten Sinne aufnehmen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.4.1
Informationen müssen auch von Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung erkennbar sein.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.4.2
Das Sehen/Erkennen spielt eine entscheidende Rolle, um Elemente im Innen- und Außenraum wahrzunehmen zu können. Menschen mit visuellen Einschränkungen sind auf die entsprechende Gestaltung der gebauten Umwelt angewiesen.
Wesentliche Rollen spielen hier insbesondere:
sowie weitere Faktoren wie:
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.4.2
vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 4.6.1
Zur messtechnischen Beschreibung von Helligkeitsunterschieden von Oberflächen dient die lichttechnische Größe Leuchtdichte.
Ausreichende Leuchtdichtekontraste sind eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmbarkeit visueller Kontraste und damit für die Unterscheidbarkeit von Flächen und Objekten oder die Erkennbarkeit von Schrift.
Als Leuchtdichtekontrast bezeichnet man den Helligkeitsunterschied von zwei benachbarten Flächen.
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 3
Um Kontraste in der gebauten Umwelt zu bestimmen, wird üblicherweise die Formel nach Michelson angewandt. Als Grundlage für die Berechnung dient eine messtechnische Ermittlung der Leuchtdichten beziehungsweise Reflexionsgrade anhand von Materialmustern unter normgerechten Lichtbedingungen in spezialisierten Laboren.
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.2
Der Leuchtdichtekontrast kann auf verschiedene Arten berechnet werden:
Die Anforderungen für den Einsatz von Leuchtdichtekontrasten unterscheiden sich je nach Anwendungsfall. Zum Orientieren und Leiten ist ein Kontrast von 0,4 notwendig, wobei jeweils zu beachten ist, dass die hellere kontrastgebende Fläche einen Reflexionsgrad ≥ 0,5 aufweist. Für Angaben zum Warnen sowie schriftliche Informationen ist ein Kontrast von 0,7 (bei schwarz-weiß 0,8) einzuhalten.
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.2
Kontraste müssen dauerhaft und beständig erhalten bleiben. Verwitterungserscheinungen und Verschmutzung müssen vermieden und gegebenenfalls behoben werden.
vgl. DIN 32984:2023-04, Kapitel 4.4
In der Planungspraxis ist das vorgesehene Material des bodengebundenen Leitelements mit der entsprechenden Oberflächenbearbeitung einer Kontrastmessung zu unterziehen. Die Art der Oberflächenbearbeitung beeinflusst den Wert des fotometrischen Leuchtdichtekontrasts. Untersuchungen zeigen, dass bestimmte Bearbeitungs- und Helligkeitskombinationen die kontrastierende Wirkung unterstützen und die Probanden daraufhin Elemente besser unterscheiden konnten: helle Sehobjekte mit einer tendenziell glatten Oberfläche und dunkle Sehobjekte mit einer bewegten, beispielsweise bruchrauen Oberfläche.
Im feuchten Zustand können Materialien ihre Helligkeit mit deutlichen Auswirkungen auf die Leuchtdichtekontraste verändern. Vor diesem Hintergrund ist zu empfehlen, die Leuchtdichtekontraste eingesetzter Materialien im Außenraum grundsätzlich durch eine Bemusterung oder durch Probemessungen sowohl im feuchten als auch im trockenen Zustand zu prüfen.
Der Reflexionsgrad drückt aus, welcher Anteil des Lichts, das auf eine Fläche fällt, zurückgestrahlt (reflektiert) wird. Die hellere kontrastgebende Fläche muss einen Reflexionsgrad ≥ 0,5 aufweisen.
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 3
Objekt | Leuchtdichtekontrast | Reflexionsgrad |
|---|---|---|
Bodenindikatoren und sonstige Leitelemente | K ≥ 0,4 | R ≥ 0,5 |
Stufenmarkierungen, Handläufe | K ≥ 0,4 | R ≥ 0,5 |
Ausstattungen, Raumkanten | K ≥ 0,4 | |
Bedienelemente | K ≥ 0,4 | R ≥ 0,5 |
Beschriftungen und Bildzeichen (z. B. Informationstafeln, Schilder) | K ≥ 0,7 | R ≥ 0,5 |
| Warnhinweise | K ≥ 0,7 | R ≥ 0,5 |
Sowohl eine zu geringe als auch eine zu intensive Beleuchtung können die Kontrastwahrnehmung einschränken. Es empfiehlt sich, die Verwendung von matten, nicht glänzenden Materialien, um Reflexionen zu vermeiden. Auch Blendungen beeinflussen die Kontrastwahrnehmung und sind durch bauliche Maßnahmen oder Positionierungen der Beleuchtung zu verhindern.
Eine kontinuierlich gute, der Sehaufgabe angemessene Beleuchtung gewährleistet ausreichend wahrnehmbare Kontraste in den Dämmerungs- und Abendstunden. Blendung, Reflexion, Schattenbildung und ungleichmäßige Beleuchtungsstärken sind zu vermeiden. Eine akzentuierte Beleuchtung wichtiger Bereiche ist dabei jedoch nicht ausgeschlossen. Die Beleuchtung ist so zu gestalten, dass die Farben möglichst nicht verfälscht werden.
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.3
Untersuchungen zeigen, dass in Situationen, in welchen die Vorgaben zum Reflexionsgrad und Leuchtdichtekontrast z. B. eines Leitelements nicht erfüllt werden (z. B. aufgrund von Denkmalschutz), ein gezielter Einsatz von Beleuchtung die Erkennbarkeit von Kontrasten verbessern kann. Der Einsatz geeigneter Lichtfarben kann außerdem zu einer Erhöhung des Kontrasts beitragen.
Schattenbildungen beim Kunstlicht sind auf ein Minimum zu reduzieren, da sie zu Fehlwahrnehmungen von Kontrasten führen können. Insbesondere ist eine Bildung von Schlagschatten beispielsweise an Stufen zu vermeiden.
Die Beleuchtung sollte für jede Situation individuell entwickelt und gegebenenfalls durch Probebeleuchtungen vor Ort getestet werden. Nur so lassen sich verschiedene Einflüsse diverser Faktoren berücksichtigen, vor allem der Farbigkeit des Materials, aber auch der von Gehölzen und Ausstattungselementen.
Bei der Planung der Leuchten ist zu beachten, dass sie nicht zu Hindernissen werden dürfen.
Die Beleuchtungssituation von Innenräumen hängt von der Nutzung ab. Deshalb ist die Ausleuchtung auf die jeweilige Sehaufgabe abzustimmen. Grundsätzlich ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass die Farben in einem Raum nicht verfälscht werden.
vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.3
Vorzugsweise sind flexible Beleuchtungssysteme einzusetzen, da die Anforderungen an die Ausleuchtung sehr unterschiedlich sind. Für Menschen mit visuellen und auditiven Einschränkungen kann ein vielfach höhere Nennbeleuchtungsstärke (über 1.000 lx) notwendig sein. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, verschiedene Einstellungen zu ermöglichen, um die Beleuchtungsstärke an die aktuelle Nutzung anpassen zu können. Eine Punktbeleuchtung trägt dazu bei, Räume zu gliedern und bestimmte Stellen zu priorisieren.
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
Höhere Beleuchtungsstärken sind in Arbeitsstätten einzuhalten: