• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

c Geometrische Angaben

c.1 Bewegungsflächen

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Bewegung- und Begegnungsflächen

Folgende Bewegungsflächen müssen mindestens vorgesehen werden: 

  • 180 × 180 cm  für die Begegnung von Menschen mit Rollstühlen oder Gehhilfen (alle 15 m),
  • 150 x 150 cm   für die Begegnung von Menschen mit Rollstühlen und anderen Personen,
  • 150 x 150 cm  für die Richtungsänderung (alle 6 m).
  • 120 cm für kurze Wege, wo kein Richtungswechsel oder Begegnung stattfindet,
  • 90 cm für Durchgänge.

Die Bewegungsfläche können sich in der Regel überlagern. 

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.1

Darstellung der Geometrie von Wegen nach DIN 18040-1
Geometrie von Wegen nach DIN 18040-1 (Maßangaben in cm)
Darstellung der Bewegungsflächen in Fluren
Geometrie der Bewegungsflächen nach DIN 18040-1 (Maßangaben in cm)

►Besondere Vorgaben Arbeitsstätte

In Arbeitsstätten wird die Breite der notwendigen Flure nach der Anzahl der Beschäftigten festgelegt. Hier können Flure für Menschen mit einer Gehhilfe oder im Rollstuhl mit einer lichten Mindestbreite von 100 cm ausgebildet werden, wenn der Weg zur nächsten Begegnungsfläche einzusehen ist. Eine stellenweise Verengung auf 90 cm für Einbauten, Einrichtungen oder Türen ist zulässig bei Arbeitsstätten mit bis zu fünf Personen und für Türen bei Arbeitsstätten mit bis zu 20 Personen.

Rettungswege in Arbeitsstätten müssen mindestens 150 cm breit sein, wenn sich dort Menschen mit einer Gehhilfe oder einem Rollstuhl begegnen könnten. 

 

Darstellung der Breiten von Rettungswegen in einer Arbeitstätte
Mögliche Breiten von Rettungswegen in einer Arbeitsstätte (Maßangaben in cm)

Stichflure in Arbeitsstätten dürfen maximal 3 m lang sein oder müssen eine Wendemöglichkeit von 150 × 150 cm vorhalten. 

Rollstuhlwechsel

Für den Wechsel von Rollstühlen ist eine Fläche von 180 cm Breite und 150 cm Tiefe bereitzuhalten, die an eine gleich große Bewegungsfläche angrenzt.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.9

Flächenbedarf für den Wechsel von Rollstühlen (Maßangaben in cm) vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.

► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätte

Zum Umsetzen vom Rollstuhl auf einen Stuhl oder eine andere Sitzgelegenheit wird eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m × 1,50 m benötigt.

Darstellung der Bewegungsbereich beim Umsetzen vom Rollstuhl in den Stuhl
Bewegungsbereich beim Umsetzen vom Rollstuhl in den Stuhl nach ASR V3a.2 (Maßangaben in cm)

Bei gastronomisch genutzten Räumen in Arbeitsstätten sind Bewegungsflächen mit 120 × 150 cm ausreichend, wenn der Einrichtungsgegenstand unterfahren werden kann.

Darstellung der Bewegungsflächen bei Unterfahrbarkeit von Ausstattungselementen
Bewegungsflächen bei Unterfahrbarkeit von Ausstattungselementen nach ASR V3a.2 (Maßangaben in cm)

Abstände zu Leitlinien

Zu taktilen Leitstreifen und Leitlinien ist ein Abstand von mindestens 60 cm (120 cm an der Sitzseite von Sitzgelegenheiten sowie zu Fahrradständern) einzuhalten.

vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.8.1.

Darstellung der Leitlinie aus taktil und visuell kontrastierenden Materialien sowie Breiten der bewegungsflächen und Anständen zur Ausstattungselementen
Leitlinie aus taktil und visuell kontrastierenden Materialien (Maßangaben in cm)