Der Aspekt auditive Wahrnehmung umfasst insbesondere Bedarfe von Menschen mit erheblich reduziertem oder ausgefallenem Hörvermögen.
Schwerpunkte des baulichen Handlungsbedarfs:
- Vermittlung von Informationen über mehrere Sinne (Zwei-Sinne-Prinzip, z. B. akustische und visuelle Signale)
- Planung der baulichen Akustik (beispielsweise der Reduktion der Störgeräusche, niedrige Nachhallzeiten) mit dem Ziel von guter Sprachverständlichkeit
- Einsatz unterstützender technischer Systeme (wie etwa induktiver Höranlagen, Funksysteme, Infrarotübertragungen), die mit den Hörgeräten gekoppelt werden können
- stimmige Ausleuchtung (wie beispielsweise des Platzes für die Sprachdolmetschenden)
- Ein Teil der Menschen kommuniziert in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Seit 2002 ist die DGS gesetzlich als eigenständige Sprache anerkannt, ebenso wie lautsprachbegleitende Gebärden (vgl. § 6 BGG).