• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

a Baulicher Handlungsbedarf

Um Vorgaben für das Planen und Bauen definieren zu können, wurden die Bedarfe entsprechend ihrer Wechselwirkung mit der gebauten Umwelt unter vier Aspekten der Barrierefreiheit zusammengefasst. Auf diese Weise entsteht eine Systematik, mit der einerseits in der Ausarbeitung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT alle Bedarfe berücksichtigt werden, andererseits aber auch auf spezifische Bedarfe baulich reagiert werden kann.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Vorwort

a.3 Auditive Wahrnehmung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Der Aspekt auditive Wahrnehmung umfasst insbesondere Bedarfe von Menschen mit erheblich reduziertem oder ausgefallenem Hörvermögen.

Schwerpunkte des baulichen Handlungsbedarfs:

  • Vermittlung von Informationen über mehrere Sinne (Zwei-Sinne-Prinzip, z. B. akustische und visuelle Signale)
  • Planung der baulichen Akustik (beispielsweise der Reduktion der Störgeräusche, niedrige Nachhallzeiten) mit dem Ziel von guter Sprachverständlichkeit
  • Einsatz unterstützender technischer Systeme (wie etwa induktiver Höranlagen, Funksysteme, Infrarotübertragungen), die mit den Hörgeräten gekoppelt werden können
  • stimmige Ausleuchtung (wie beispielsweise des Platzes für die Sprachdolmetschenden)
  • Ein Teil der Menschen kommuniziert in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Seit 2002 ist die DGS gesetzlich als eigenständige Sprache anerkannt, ebenso wie lautsprachbegleitende Gebärden (vgl. § 6 BGG).