• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

a Baulicher Handlungsbedarf

Um Vorgaben für das Planen und Bauen definieren zu können, wurden die Bedarfe entsprechend ihrer Wechselwirkung mit der gebauten Umwelt unter vier Aspekten der Barrierefreiheit zusammengefasst. Auf diese Weise entsteht eine Systematik, mit der einerseits in der Ausarbeitung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT alle Bedarfe berücksichtigt werden, andererseits aber auch auf spezifische Bedarfe baulich reagiert werden kann.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Vorwort

a.2 Visuelle Wahrnehmung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Der Aspekt "Visuelle Wahrnehmung" umfasst insbesondere Bedarfe von Menschen mit erheblich reduziertem Sehvermögen, jedoch möglicher visueller Orientierung und Informationsaufnahme, mit vollständigem oder fast vollständig ausgefallenem Sehvermögen (blinde Menschen). Orientierung und Information erfolgen daher primär taktil und akustisch, gegebenenfalls wird ein Langstock oder Blindenführhund benutzt.

Schwerpunkte des baulichen Handlungsbedarfs:

  • Aufbau von Orientierungs- und Leitsystemen (visuell wie taktil) und deren Durchgängigkeit
  • Vermittlung von Informationen über mehrere Sinne (Zwei-Sinne-Prinzip, z. B. akustische und visuelle Signale oder taktil und visuell erkennbare Markierungen)
  • Vermeidung von Gefahren und Hindernissen (Einhaltung der lichten Durchgangshöhe und z. B. der Abstände zwischen Leitelemente und Bänken oder Fahrradständern)
  • Einsatz von visuellem Kontrast und Licht (z. B. als Akzentuierung von wichtigen Informationen)
  • haptische und taktile Erkennbarkeit (z. B. von Aufmerksamkeitsfeldern und Sonstigen Leitelementen)

Bei der Gestaltung ist zu berücksichtigen, ob sich Menschen in einem Gebäude regelmäßig (z. B. Arbeitsstätten) oder selten bis einmalig aufhalten und bewegen (z. B. öffentlich zugängliches Gebäude) und wie sie mit der Gebäudestruktur bekannt sind, da die Anforderungen an die notwendige Unterstützung entsprechend unterschiedlich sein können. Die Gestaltung in öffentlich zugänglichen Bereichen muss alle potenziellen Nutzergruppen erreichen.