Der Aspekt "Visuelle Wahrnehmung" umfasst insbesondere Bedarfe von Menschen mit erheblich reduziertem Sehvermögen, jedoch möglicher visueller Orientierung und Informationsaufnahme, mit vollständigem oder fast vollständig ausgefallenem Sehvermögen (blinde Menschen). Orientierung und Information erfolgen daher primär taktil und akustisch, gegebenenfalls wird ein Langstock oder Blindenführhund benutzt.
Schwerpunkte des baulichen Handlungsbedarfs:
- Aufbau von Orientierungs- und Leitsystemen (visuell wie taktil) und deren Durchgängigkeit
- Vermittlung von Informationen über mehrere Sinne (Zwei-Sinne-Prinzip, z. B. akustische und visuelle Signale oder taktil und visuell erkennbare Markierungen)
- Vermeidung von Gefahren und Hindernissen (Einhaltung der lichten Durchgangshöhe und z. B. der Abstände zwischen Leitelemente und Bänken oder Fahrradständern)
- Einsatz von visuellem Kontrast und Licht (z. B. als Akzentuierung von wichtigen Informationen)
- haptische und taktile Erkennbarkeit (z. B. von Aufmerksamkeitsfeldern und Sonstigen Leitelementen)
Bei der Gestaltung ist zu berücksichtigen, ob sich Menschen in einem Gebäude regelmäßig (z. B. Arbeitsstätten) oder selten bis einmalig aufhalten und bewegen (z. B. öffentlich zugängliches Gebäude) und wie sie mit der Gebäudestruktur bekannt sind, da die Anforderungen an die notwendige Unterstützung entsprechend unterschiedlich sein können. Die Gestaltung in öffentlich zugänglichen Bereichen muss alle potenziellen Nutzergruppen erreichen.