Eine barrierefreie Gestaltung von Außenräumen bietet sowohl dem Publikumsverkehr als auch den Beschäftigten die Möglichkeit, zu entspannen und Stress abzubauen sowie die Chance für informelle Kontakte und soziale Kommunikation.
Der Bedarf und die Anforderungen an Außenräume sind im Rahmen der Bedarfsplanung in Abhängigkeit von der Nutzung des Gebäudes festzulegen. Grundsätzlich sind alle öffentlich zugänglichen Außenräume barrierefrei zu gestalten. Auch bei der Gestaltung des Außenraums, der für Publikumsverkehr und Beschäftigte angelegt wird, ist eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.
