• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

14 Außenräume

Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden nachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden.

Schutziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5

Einführungsbild: 14. Außenräume

14.1 Bedarf und Anordnung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist nicht relevant.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist nicht relevant.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Eine barrierefreie Gestaltung von Außenräumen bietet sowohl dem Publikumsverkehr als auch den Beschäftigten die Möglichkeit, zu entspannen und Stress abzubauen sowie die Chance für informelle Kontakte und soziale Kommunikation.

Der Bedarf und die Anforderungen an Außenräume sind im Rahmen der Bedarfsplanung in Abhängigkeit von der Nutzung des Gebäudes festzulegen. Grundsätzlich sind alle öffentlich zugänglichen Außenräume barrierefrei zu gestalten. Auch bei der Gestaltung des Außenraums, der für Publikumsverkehr und Beschäftigte angelegt wird, ist eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.

Die Wegeführung zum Eingang beziehungsweise zu Stellplätzen ist grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

Die folgenden Hinweise zur Gestaltung von barrierefreien Außenanlagen konzentrieren sich auf wesentliche Angaben zur Ausprägung des Wegenetzes und von Aufenthaltsmöglichkeiten.

Die grundlegende gestalterische Komposition eines Außenraums wird hier nicht näher behandelt, sondern obliegt der Kreativität der Landschaftsarchitektinnen und -architekten.