Eingangsräume und Foyers sind die Visitenkarte eines Gebäudes und stellen seinen öffentlich zugänglichen Bereich dar. Die Fortsetzung einer gemeinsamen Wegeführung ist zu bevorzugen. Der Besucher soll sich einen Überblick verschaffen können, notwendige Informationen erhalten und weitergeleitet werden.
Die Anbindung der Foyers und Eingangsbereiche an die übergeordneten Leitsysteme ist obligatorisch. Die Platzierung von taktilen Informationen und Übersichtsplänen sollte als selbstverständlicher Bestandteil der Leitsysteme im Foyerbereich vorgesehen werden.
Die Einrichtungen, insbesondere Serviceschalter und Informationstheken, müssen für alle Menschen mit Einschränkungen entsprechend benutzbar sein. Wert ist auf deren Auffindbarkeit zu legen. Die Anzahl der barrierefreien Beratungsplätze und Warteräume ist je nach Nutzung festzulegen, ein Platz soll jedoch mindestens barrierefrei ausgebaut werden. vgl. Kapitel 10
Die Foyers sind als Empfangs- und Pausenräume für Besucher und gleichzeitig als Versammlungsstätten definiert. vgl. VStättV
Wenn Foyers auch für Veranstaltungen genutzt werden, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik entsprechend Vorgaben für Räume für Veranstaltungen zu berücksichtigen. vgl. Kapitel 17