• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

16 Rollstuhlabstellplätze und Garderoben

"In Gebäuden, deren Nutzung einen Wechsel des Rollstuhls erforderlich macht, sind Rollstuhlabstellplätze vorzusehen."

Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.9

16.2 Geometrie und Platzbedarf

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Für Leihrollstühle und mobile Sitzhilfen sind bei Bedarf ausreichende Flächen einzuplanen. Die entsprechenden Abmessungen hängen vom jeweiligen Modell ab: 

  • für einen zusammengeklappten mechanischen Rollstuhl ist von 120 × 35 cm auszugehen, 
  • für einen elektrischen Rollstuhl müssen 120 × 70 cm frei gehalten werden.

Für den Wechsel von Rollstühlen ist eine Fläche von 180 cm Breite und 150 cm Tiefe bereitzuhalten, die an eine gleich große Bewegungsfläche angrenzt.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.9

Darsellung der Flächen für Wechsel vom Rollstuhk
Flächenbedarf für den Wechsel von Rollstühlen (Maßangaben in cm) nach DIN 18040-1

In Garderoben sind die Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen einzuhalten. 

Dabei ist zu beachten, dass die Bewegungsflächen für Menschen, die Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen nutzen, nicht durch Möblierung eingeschränkt werden dürfen.