ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
EWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
AFilter für Ausführungsplanung
MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
KFilter für Einschränkung der Kognition
GFilter für Gebäude
AFilter für Außenräume
Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen.
Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum.
Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt.
In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
"In Gebäuden, deren Nutzung einen Wechsel des Rollstuhls erforderlich macht, sind Rollstuhlabstellplätze vorzusehen."
16.2 Geometrie
Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
AAFilter für Ausführungsplanung ist aktiv.
MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
GGFilter für Gebäude ist aktiv.
AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Für Rollstuhlwechsel ist eine Fläche von 180 cm Breite und 150 cm Tiefe bereitzuhalten, die an eine gleich große Bewegungsfläche angrenzt.
In Garderoben sind die Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen gemäß Kapitel 4.2 sowie Kapitel 11.2 auszubilden.
Es ist zu beachten, dass die Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Mobilitätshilfen nicht durch die Möblierung eingeschränkt werden.
Für Leihrollstühle und mobile Sitzhilfen sind bei Bedarf ausreichende Flächen einzuplanen; die Abmessungen sind nach den Rollstuhlarten zu bestimmen. Für einen zusammengeklappten mechanischen Rollstuhl ist von 120 × 35 cm auszugehen, für einen elektrischen Rollstuhl müssen 120 × 70 cm freigehalten werden.