Rollstuhlabstellplätze sind in Gebäuden einzuplanen, in denen sich Menschen über einen längeren Zeitraum regelmäßig aufhalten, wie in Arbeitsstätten und Beherbergungsstätten sowie in Einrichtungen, in denen Rollstühle ausgeliehen (z. B. Museen) oder gewechselt (z. B. Sportstätten) werden können.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum.
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Anwendungshinweise
16 Rollstuhlabstellplätze und Garderoben
"In Gebäuden, deren Nutzung einen Wechsel des Rollstuhls erforderlich macht, sind Rollstuhlabstellplätze vorzusehen."
Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.9

16.1 Bedarf und Anordnung
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist nicht relevant.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Die Abstellplätze sollten in der Nähe von Eingangsbereichen, unmittelbar am Arbeitsplatz oder im Hotelzimmer angeordnet werden. Die abgestellten Rollstühle dürfen die Nutzung für andere Personen nicht beeinträchtigen.
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
Bei der Planung von Garderoben, Umkleiden und Rollstuhlabstellplätzen müssen die besonderen Belange von Beschäftigten berücksichtigt werden.