Bei Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung von Seminar-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen sind in der Bedarfsplanung folgende Festlegungen zu treffen beziehungsweise Fragestellungen zu klären:
- die Anzahl der Plätze für Rollstuhlbenutzer und deren Begleiter,
- die Anzahl der Plätze für Menschen mit Gehbehinderung und für großwüchsige Menschen,
- den Bedarf an Informations- und Kommunikationshilfen,
- die Notwendigkeit der Anbindung an die Leitsysteme.