- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
17 Räume für Veranstaltungen
"In Räumen mit Reihenbestuhlung sind Flächen freizuhalten, die von Rollstuhlnutzern und gegebenenfalls deren Begleitpersonen benutzt werden können. In Versammlungs-, Schulungs- und Seminarräumen müssen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen Hilfen für eine barrierefreie Informationsaufnahme zur Verfügung stehen."
Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.2
17.3 Informations- und Kommunikationshilfen
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
An der Sprachkommunikation müssen auch Personen mit eingeschränktem Hörvermögen teilnehmen können und Personen, die eine andere Muttersprache gelernt oder auf andere Weise einen Bedarf nach erhöhter Sprachverständlichkeit haben.
vgl. DIN 18041:2016-03
Eine optimierte Raumakustik ist obligatorisch. Daher sind höhere bau- und raumakustische Anforderungen notwendig.
b.3 Zwei-Sinne-Prinzip _ Auditive Wahrnehmung
Übertragungssysteme
In Räumen für Veranstaltungen ist es in der Regel unerlässlich, elektroakustische Verstärker einzusetzen. Für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen müssen gesonderte Übertragungssysteme wie induktive Höranlagen eingebaut werden.
vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 4 und Anhang D
Induktionsanlagen sind so zu planen, dass sie sich horizontal oder vertikal nicht übersprechen und nicht in andere technische Systeme einstreuen, wie beispielsweise in Lautsprecheranlagen.
Die Auswahl des geeigneten Übertragungssystems (Induktion, Funkübertragung, Infrarot) hängt nicht nur von der Funktion des Raums ab. Auch bauliche Voraussetzungen, beispielsweise hohe Metallverluste, die durch die Bewehrung der Betonbauteile entstehen und die induktive Übertragung stören können müssen beachtet werden. Vorab zu prüfen ist ebenfalls, ob sich die Systeme später gut erweitern oder zukünftigen Bedarf anpassen lassen.
Werden nicht alle Bereiche versorgt sind, ist dies verständlich darzustellen. Gegebenenfalls können auch mobile Höranlagen zur Verfügung gestellt werden.
Projektionen
Gegebenenfalls können Projektionen des Mundbildes oder der Gebärdensprach- und der Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher (Mitlesehilfen) zum Einsatz kommen.
Audiodeskriptionen
In Veranstaltungsräumen, in denen Theater- oder Filmaufführungen stattfinden, sind technische Anlagen für die Übermittlung von Audiodeskriptionen vorzuhalten.

