• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

17 Räume für Veranstaltungen

"In Räumen mit Reihenbestuhlung sind Flächen freizuhalten, die von Rollstuhlnutzern und gegebenenfalls deren Begleitpersonen benutzt werden können. In Versammlungs-, Schulungs- und Seminarräumen müssen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen Hilfen für eine barrierefreie Informationsaufnahme zur Verfügung stehen."

Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.2

17.1 Bedarf und Anordnung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Bei Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung von Seminar-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen sind bei der Bedarfsplanung folgende Fragen zu klären:

  • Wie viele Plätze sind für Menschen im Rollstuhl und ihre Begleitpersonen einzuplanen?
  • Wie viele Plätze sind für Menschen mit Gehbehinderung und für großwüchsige Menschen vorzuhalten?
  • Wie sieht der Bedarf an Informations- und Kommunikationshilfen aus?
  • Ist es notwendig, die Räume an die Leitsysteme für Menschen mit visuellen Einschränkungen anzubinden?

Anzustreben ist, alle Plätze so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können. Dabei sind folgende Bedarfe zu berücksichtigen:

Motorisch

Nach der Muster-Versammlungsstättenverordnung muss in Versammlungsräumen mit bis zu 5.000 Plätzen für Menschen im Rollstuhl 1 % der Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden sein, mindestens jedoch sind dort zwei Plätze vorzusehen. Darüber hinaus reichen 0,5 %, jedoch auch mindestens zwei Plätze. Diese Plätze sind in den Bestuhlungs- und Rettungswegeplänen darzustellen.

a.1 Baulicher Handlungsbedarf _ Motorik, Kondition und [...]

vgl. MVStättVO

Für Menschen im Rollstuhl sind bei fest eingebauten Tischen unterfahrbare Plätze einzuplanen.

Für geheingeschränkte und großwüchsige Menschen empfiehlt es sich, Sitzplätze mit größerer Beinfreiheit und höhenverstellbare Tische zur Verfügung zu stellen.

Eine einfache, barrierefreie Erschließung der Räume und die räumliche Nähe zu Serviceanlagen (z. B. Sanitärräume) sind zu berücksichtigen, damit diese Einrichtungen beispielsweise in den Pausen schnell und komfortabel zu erreichen sind.

Bei größeren Veranstaltungsräumen sind die Plätze für Menschen mit Rollstuhl in verschiedenen Preiskategorien anzubieten.

Auch der Zugang zu Bühnen und erhöhten Emporen, beispielsweise mit Plätzen für Richterinnen und Richter in Verhandlungssälen, muss barrierefrei gestaltet sein. Werden mehrere Räume identisch genutzt, muss ein bestimmter Anteil davon barrierefrei ausgestaltet werden, mindestens jedoch ein Raum pro Nutzungseinheit.

Visuell

Bei ausgewiesenen Plätzen für blinde und sehbehinderte Personen ist es wichtig, diese an die Leitsysteme und Evakuierungskonzepte sowie an die notwendige technische Ausstattung (Audiodeskription) anzubinden. Dabei ist auf Blendfreiheit zu achten und darauf, ausreichend Plätze für Begleitpersonen vorzuhalten.

a.2 Baulicher Handlungsbedarf _ Visuelle Wahrnehmung

Auditiv

Die akustischen Anforderungen sind auch als Mehrwert für alle Menschen zu berücksichtigen. Die Nutzung der Kommunikations- und Übertragungssysteme ist vorzugsweise dauerhaft und im ganzen Raum zu ermöglichen.

a.3 Baulicher Handlungsbedarf _ Auditive Wahrnehmung