• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

18 Museen und Ausstellungen

"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden nachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."

Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5

18.3 Vermittlung und Präsentation von Ausstellungsinhalten

  • Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Die Vermittlung von Informationen und Ausstellungsinhalten sollte nach dem Zwei- bzw. Mehr-Sinne-Prinzip erfolgen.

b. Zwei-Sinne-Prinzip

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 3.10

 

Ausstattungselemente müssen so ausgebildet werden, dass sie möglichst für alle genutz werden können. Mögliche Sinneseinschränkungen sollten durch entsprechende Angebote kompensiert werden.

Für visuelle Einschränkungen:

  • tastbare/taktil erfahrbare Objekte, beispielsweise vergrößerte oder verkleinerte Duplikate von Exponaten
  • Audioführungen und automatisch auslösbare Audiobeschreibungen direkt am Exponat
  • kontrastreiche Ausleuchtung und Verwendung von blendfreiem Glas

Für auditive Einschränkungen:

  • Videos in Deutscher Gebärdensprache

Exponate sind so zu platzieren, dass sie auch von Kindern und kleinwüchsigen Menschen sowie aus sitzender und stehender Position betrachtet werden können. Gegebenenfalls sind höhenverstellbare Ausstattungen vorzuziehen.

Ausgewählte Ausstellungs- und Bedienobjekte müssen unterfahrbar sein.

Spiegelungen und Blendungen sind zu vermeiden.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.4.2

Gebaute Beispiele:

Hygienemuseum Dresden (Peter Kulka Architekten, Foto: TU Dresden)
Unterfahrbare Vitrinen – Albrechtsburg Meißen (Foto: TU Dresden)
Station zum Sehen, Riechen, Hören und Fühlen im Musée International de la Parfumerie in Grasse (Tactile Studio)