Ausstellungsräume und Museen sind öffentlich zugänglich, daher sind die Grundlagen der barrierefreien Gestaltung von öffentlich zugänglichen Bereichen grundsätzlich zu berücksichtigen. Zusätzlich sind spezifische Anforderungen, die sich aus der Nutzung von Ausstellungsräumen sowie der Präsentation und Vermittlung von Ausstellungsinhalten ergeben, abzuleiten. Dazu gehören unter anderem die Anordnung und die Gestaltung von Möblierung für Exponate sowie angemessene Konzepte zur Informationsvermittlung für Menschen mit visuellen, auditiven und kognitiven Einschränkungen.
Barrierefreie Ausstellungen sind in erster Linie durch bauliche und technische Gegebenheiten sowie eine geeignete Auswahl an Exponaten zu realisieren. Darüber hinaus sollten museumspädagogische Konzepte, die auf Menschen mit Einschränkungen eingehen, die Umsetzung der Ausstellung begleiten. Ebenso wichtig ist es, nachvollziehbare Raumfolgen und eine klare, intuitiv erfassbare Grundstruktur zu schaffen, die barrierefreie Erschließungskonzepte zulässt und gleichzeitig eine gewisse Flexibilität ermöglicht.
Bereits bei der Bedarfsplanung ist Folgendes festzulegen:
- der Bedarf an Ausstellungsflächen im Freien
- der barrierefreie Zugang zu allen Ausstellungsräumen und -flächen
- ein Konzept zum barrierefreien Erleben der Ausstellungsinhalte
- die Möglichkeiten, Exponate mit mehreren Sinnen wahrzunehmen
- die Konzeption der Leitsysteme für Menschen mit visuellen Einschränkungen
- die Anforderungen an Akustik und Beleuchtung
- die Notwendigkeit besonderer Serviceangebote
- die Gestaltung von Erstinformationen
