• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

18 Museen und Ausstellungen

"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden nachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."

Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5

18.1 Bedarf und Anordnung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist nicht relevant.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Ausstellungsräume und Museen sind öffentlich zugänglich, daher sind die Grundlagen der barrierefreien Gestaltung von öffentlich zugänglichen Bereichen grundsätzlich zu berücksichtigen. Zusätzlich sind spezifische Anforderungen, die sich aus der Nutzung von Ausstellungsräumen sowie der Präsentation und Vermittlung von Ausstellungsinhalten ergeben, abzuleiten. Dazu gehören unter anderem die Anordnung und die Gestaltung von Möblierung für Exponate sowie angemessene Konzepte zur Informationsvermittlung für Menschen mit visuellen, auditiven und kognitiven Einschränkungen.

Barrierefreie Ausstellungen sind in erster Linie durch bauliche und technische Gegebenheiten sowie eine geeignete Auswahl an Exponaten zu realisieren. Darüber hinaus sollten museumspädagogische Konzepte, die auf Menschen mit Einschränkungen eingehen, die Umsetzung der Ausstellung begleiten. Ebenso wichtig ist es, nachvollziehbare Raumfolgen und eine klare, intuitiv erfassbare Grundstruktur zu schaffen, die barrierefreie Erschließungskonzepte zulässt und gleichzeitig eine gewisse Flexibilität ermöglicht.

Bereits bei der Bedarfsplanung ist Folgendes festzulegen:

  • der Bedarf an Ausstellungsflächen im Freien
  • der barrierefreie Zugang zu allen Ausstellungsräumen und -flächen
  • ein Konzept zum barrierefreien Erleben der Ausstellungsinhalte
  • die Möglichkeiten, Exponate mit mehreren Sinnen wahrzunehmen
  • die Konzeption der Leitsysteme für Menschen mit visuellen Einschränkungen
  • die Anforderungen an Akustik und Beleuchtung
  • die Notwendigkeit besonderer Serviceangebote
  • die Gestaltung von Erstinformationen

Die Auswirkungen der Lage der Räume im Verhältnis zur vertikalen Erschließung und zum Außenbereich können die Ausbildung des Brandschutzkonzeptes wesentlich beeinflussen.