In der Gastronomie erleichtert eine eindeutig visuell und taktil erkennbare Zonierung der Flächen die barrierefreie Nutzung.
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
19 Gastronomie und Teeküchen
„Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden nachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."
Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5
19.4 Auffinden und Erkennen
- Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Vorgaben zur kontrastreichen Gestaltung bzw. Vermittlung der Informationen über mehrere Sinne sind zu berücksichtigen.
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
Beschäftigte mit visuellen Einschränkungen und blinde Beschäftigte benötigen:
- Unterstützung um Räume aufzufinden, beispielsweise durch ein Informations- und Leitsystem und / oder Mobilitätstraining,
- Vermittlung der Informationen nach dem Zwei- bzw. Mehr-Sinne-Prinzip (Brailleschrift oder akustische Übermittlung) und eine blendungs- und reflexionsfreie sowie visuell kontrastierende Gestaltung und eine den Erfordernissen angepasste Schriftgröße,
- gute Wahrnehm- und Erkennbarkeit der Funktion sowie die Nutzbarkeit von Geräten mit Hilfe von visuellen Kontrasten sowie taktiler, akustischer und optischer Erkennbarkeit der Funktionsauslösung.
Für Beschäftigte mit kognitiven Einschränkungen erleichtern bildliche Darstellungen (z. B. Fotos oder Symbole) die Aufnahme von Informationen.
