- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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20 Sanitäranlagen
"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 5.2
20.2 Geometrie und Platzbedarf
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
In jedem barrierefreien WC ist ein Waschtisch oder ein Handwaschbecken zu platzieren. Vor den Sanitärobjekten sind jeweils notwendige Bewegungsflächen von mindestens 150 × 150 cm vorzusehen. Die Flächen dürfen sich dabei überlagern.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.2
Drehflügeltüren dürfen sich grundsätzlich nicht in die Sanitärräume hinein öffnen. Ist die Tür beispielsweise durch eine gestürzte Person blockiert, muss sie von außen entriegelt und geöffnet werden können.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.1
Eine gute Alternative sind Schiebe- oder Raumspartüren.
► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
In Arbeitsstätten sind vor den Sanitärgegenständen Beweungsflächen von 120 × 150 cm ausreichend, wenn der Einrichtungsgegenstand unterfahrbar ist.
