• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

20 Sanitäranlagen

"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 5.2

20.7 Notruf- und Alarmanlagen

  • Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Notrufanlagen

In Sanitärräumen muss in der Nähe des WC-Beckens eine Notrufanlage eingeplant werden, welche folgenden Voraussetzungen erfüllen muss: 

  • Sie muss visuell kontrastreich gestaltet und taktil zu erfassen sein.
  • Der Notruf muss sitzend vom WC-Becken und liegend vom Boden ausgelöst werden können.
  • Blinde Menschen müssen die Anlage taktil erkenn- und auffindbar sein. 
  • Der Notruf muss zu einer ständig besetzten Stelle geleitet werden. 

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.7

Zusätzlich ist ein visuelles Signal an der Tür zu empfehlen.

Alarmanlagen

Die Alarmierung muss nach Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen. In öffentlichen Bereichen empfiehlt sich eine optische und akustische Alarmierung.

► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten

Bei Arbeitsstätten sind auch personengebundene Empfangsgeräte mit Vibrationsalarm oder Aufsätze auf Telefonanlagen möglich.