• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

20 Sanitäranlagen

"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 5.2

20. Sanitäranlagen

20.1 Bedarf und Anordnung

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Grundsätzlich ist die erforderliche Anzahl barrierefreier Sanitäranlagen im Rahmen der Bedarfsplanung auf Basis der rechtlichen Grundlagen und in Abstimmung mit den Nutzergruppen zu ermitteln.

Jeder Etage und jeder Nutzungseinheit ist mindestens eine barrierefreie Sanitäranlage zuzuordnen, auch bei temporären Abtrennungen von Gebäudeteilen. 

Es ist anzustreben, in jeder Sanitäranlage eine barrierefreie Toilette einzuplanen.  

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.3

In Versammlungsstätten richtet sich die Anzahl stufenlos erreichbarer und barrierefrei nutzbarer Toiletten für Rollstuhlnutzende nach der Anzahl der Besucherinnen und Besucher. Bei 1.000 Plätzen ist für jeweils zehn Rollstuhlnutzende eine barrierefreie Toilette einzuplanen. Unabhängig von der Anzahl der eingeplanten Rollstuhlplätze muss jedoch grundsätzlich mindestens eine barrierefreie Toilette zur Verfügung stehen.

Die Richtlinienreihe VDI 6000 Blatt 3 empfiehlt für das Verhältnis von Publikumsplätzen zu barrierefreien Toiletten den folgenden Verteilungsschlüssel:

  • 25 - 300:            1 barrierefreie Toilette
  • 500 - 1.000:       2 barrierefreie Toiletten
  • 1.500 - 3.000 :   4 barrierefreie Toiletten 
  • 4.000 - 6.000 :   6 barrierefreie Toiletten

vgl. VDI 6000 Blatt 3

Besondere Vorgaben der Landesbauordnungen sind zu beachten. Beispielsweise müssen Verkaufstätte in Berlin ab 400 m² eine barrierefreie Kundentoilette anbieten.

Bauordnungen der Länder

vgl. § 43 BauO Bln

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sollten Sanitäranlagen – über die Planung von barrierefreien Toiletten hinaus – grundsätzlich den Bedarfen von Personen mit eingeschränkter Kondition oder mit motorischen und/oder sensorischen Einschränkungen entsprechen. Dazu ist es wichtig, Halterungen oder Abstellplätze für Unterarmstützen anzubieten, zusätzliche Haltegriffe einzubauen und die Ausstattungselemente optisch kontrastreich zu gestalten. Auch die anthropometrische Diversität ist zu berücksichtigen (Kinder, kleinwüchsige Personen, alte Menschen mit eingeschränkter Kondition).

Für verschiedene Nutzerinnengruppen, wie zum Beispiel für Personen, die Assistenz benötigen, diverse Menschen und für Familien, ist es von Vorteil, die barrierefreien Toiletten in einem geschlechtsneutralen Bereich anzuordnen. Oft bietet sich die Kombination mit einem Wickelraum an.

Auch ist zu prüfen, ob und wie viele Liegen vorgehalten werden müssen. Menschen mit eingeschränkter Mobilität nutzen diese, um sich umzuziehen.

Darstellung der Integration barrierefreier Sanitärräume innerhalb der Sanitäranlagen
Integration barrierefreier Sanitärräume innerhalb der Sanitäranlagen: links: Integration in der Unisexanlage, rechts: geschlechtsneutrale Kabine innerhalb der getrennten Anlage.

► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten

Derzeit existieren keine Vorgaben zur Anzahl der barrierefreien Sanitäranlagen. Zu empfehlen ist, auf jeder Etage mindestens eine geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette anzubieten. In jeder Liegenschaft sollte mindestens eine Toilette mit einer Liege ausgestattet werden oder die Möglichkeit, in einer anderen Räumlichkeit eine Liege zu benutzen, vorgesehen werden.

In Arbeitsstätten sollte die Anzahl barrierefreier Sanitärräume und deren Lage nachhaltig und flexibel geplant werden, um zu einem späteren Zeitpunkt nutzungsbedingte Anpassungen, wie zum Beispiel das Zusammenlegen von zwei Kabinen, zu ermöglichen.

Grundsätzlich sind barrierefreie Toiletten und Waschräume in der Nähe der barrierefreien Arbeitsplätze einzurichten.

Falls in Arbeitsstätten keine gesonderte WC-Kabine für mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen ist, sollte bei größeren Toilettenanlagen eine Kabine mit Handwaschbecken und Ganzkörperspiegel für Personen mit künstlichem Darmausgang vorgehalten werden.

vgl. VDI 6000 Blatt 2

Gebaute Beispiele

Unterarmgehstütze in Halterung – Therapie- und Präventionszentrum (Vera Schmitz, efficientia)