► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten
- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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21 Büroarbeitsplätze
"Eine barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte ist gegeben, wenn bauliche und sonstige Anlagen, Transport- und Arbeitsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen für Beschäftigte mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
21.2 Geometrie und Platzbedarf
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.
Der Platzbedarf für Büroarbeitsplätze richtet sich nach den individuellen Erfordernissen der Beschäftigten mit Einschränkungen.
Für das Umsetzen von Beschäftigten aus einem Straßenrollstuhl in einen Innenrollstuhl muss eine Fläche von 180 × 150 cm frei gehalten werden. Diese Fläche kann auch außerhalb des Arbeitsraums zur Verfügung stehen. Für das Umsetzen in einen Bürostuhl ist eine frei zu haltende Fläche von 150 × 150 cm erforderlich.
Vor nicht unterfahrbaren Einrichtungsgegenständen ist grundsätzlich eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm frei zu halten. Ist die Unterfahrbarkeit gegeben, reichen 120 × 150 cm aus.
Des Weiteren müssen Türdurchgangsbreiten, Türhöhen und weitere Bewegungsflächen vor Möbeln und Geräten berücksichtigt werden.
8.2 Türen _ Geometrie und Platzbedarf
10.2 Serviceschalter, Kassen, Kontrollen, [...] _ Geometrie und Platzbedarf
12.2 Bedienelemente und Kommunikationsanlagen _ Geometrie und Platzbedarf
13.2 Fenster und Glasflächen _ Geometrie und Platzbedarf
Nach Bedarf können zusätzliche Flächen notwendig sein, wie beispielsweise für
- eine persönliche Assistenz,
- einen Assistenzhund (z. B. Blindenführhund),
- medizinische Hilfsmittel oder
- einen Elektrorollstuhl.
Der Flächenbedarf eines Arbeitsplatzes für Beschäftigte, die eine Mobilitätshilfe oder einen Rollstuhl benötigen, kann nach den Höchstflächen für Geschäftszimmer um ca. 10 bis 12 % größer sein als für einen herkömmlichen Arbeitsplatz. Zu beachten ist jedoch, dass der Flächenbedarf von der Raumgeometrie, der Handhabung der Fenster und der Beschaffenheit der Möblierung abhängt.
Im Bestand oder wenn Standardachsmaße von etwa 1,30/1,35 m einzuhalten sind, können bei geeigneter Möblierung auch Büroarbeitsplätze von 12 m² ausreichen.
Herkömmliche Aktenregale sind für Rollstuhlnutzende nicht optimal zu erreichen. Kompensieren lässt sich das beispielsweise durch mobile Container.



