• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

21 Büroarbeitsplätze

"Eine barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte ist gegeben, wenn bauliche und sonstige Anlagen, Transport- und Arbeitsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen für Beschäftigte mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."

21.3 Nutzung

  • Filter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.ESFilter für Bedarfsplanung ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

► Zusätzliche Vorgaben Arbeitsstätten

Die Ausbildung eines Arbeitsplatzes richtet sich nach den optimierten Abläufen der jeweiligen Arbeitsvorgänge.

Bei Rollstuhlnutzenden ist die Unterfahrbarkeit von Ausstattungselementen einzuhalten. Verstellbare Arbeitstische oder Arbeitsplatten lassen sich in der Höhe individuell an alle Beschäftigten anpassen. Die Höhe und Handhabung der Bedienelemente ist zu berücksichtgen. 

Fenster sollten für Mitarbeitende eigenständig zu bedienen sein. Wichtig ist auch ein ausreichend regulierbarer Sonnenschutz.

Bei der Möblierung sind flexible Lösungen wie Auszugsschränke und Schränke mit Roll- oder Schiebetüren vorzuziehen. Dabei ist die maximale Greifhöhe von etwa 140 cm und Minimalhöhe von ca. 60 cm zu beachten. Auch ist zu prüfen, in welcher Höhe die möglicherweise benötigten Geräte untergebracht werden müssen. Zu vermeiden sind fest eingebaute, baulich integrierte Arbeitsflächen, da sie zu unflexibel sind.

Für Beschäftigten mit Rollstuhl ist es von Vorteil, die Büromöbel über Eck anzuordnen, da sie so nur eine Drehbewegung durchführen müssen.

Je nach sensorischen Einschränkungen sind Arbeitsplätze mit individuell notwendigen Hilfsmitteln auszustatten, wie beispielsweise:

  • Kommunikationsanlagen für Beschäftigte mit auditiven Einschränkungen oder
  • Bildschirmlesegeräte mit Sprachausgabe oder einer Braillezeile für Beschäftigte mit visuellen Einschränkungen.

Mögliche Störungen innerhalb von Großraumbüros lassen sich durch mobile Abtrennungen beheben.