• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

22 Beherbergungsräume

"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden bachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 5

22.2 Geometrie und Platzbedarf

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Zimmer für Rollstuhlnutzende

Für Gäste mit Rollstühlen sind die Bewegungsflächen und die Anforderungen an die Unterfahrbarkeit einzuhalten. Grundsätzlich ist von einer Bewegungsfläche von 150 × 150 cm auszugehen.

In Anlehnung an die DIN 18040-2 ist in Beherbergungsräumen an einer Längsseite des Bettes eine mindestens 150 cm breite Bewegungsfläche frei zu halten, an der gegenüberliegenden Seite muss die Fläche mindestens 120 cm breit sein.

vgl. DIN 18040-2:2011-09, Kapitel 5.4

Es ist möglich, die Einzelbetten an der Wand aufzustellen.

Barrierefreie Gästezimmer

Für Gäste mit Mobilitätshilfen wie Rollatoren und für Menschen mit motorischen Einschränkungen ist grundsätzlich von einer Bewegungsfläche von 120 × 120 cm auszugehen.

In Anlehnung an die DIN 18040-2 ist in Beherbergungsstätten an einer Längsseite des Bettes eine mindestens 120 cm breite und an der gegenüberliegenden eine mindestens 90 cm breite Bewegungsfläche freizuhalten.

vgl. DIN 18040-2:2011-09, Kapitel 5.4