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  • Filterauswahl
  • ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
  • EWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
  • AFilter für Ausführungsplanung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

22. Beherbergungsstätten

Nutzbarkeit
"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden bachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."

22.3 Nutzbarkeit

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist nicht relevant.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Für Gäste mit Mobilitätshilfen und für Rollstuhlfahrer ist die Unterfahrbarkeit obligatorisch.

vgl. Kapitel 10

Die Bedienelemente sind nach den Vorgaben zur Bedienelemente und Kommunikationsanlagen anzubringen.

vgl. Kapitel 12

Für Gäste mit auditiven Einschränkungen sind technische Möglichkeiten anzubieten, wie barrierefreie Telefonanlagen und mobile oder fest installierte, an die Audiogeräte anschließbare Induktionsanlagen.

In den Unterkünften für Beschäftigte müssen angepasste Möglichkeiten zum Waschen, Trocknen und Bügeln von Kleidung sowie die Zubereitungs-, Aufbewahrungs-, Kühl-und Spülgelegenheiten für alle, insbesondere für blinde und kleinwüchsige Beschäftigte sowie für Beschäftigte, die einen Rollstuhl benutzen, erreichbar und benutzbar sein. vgl. ASR V3a.2, Anhang A4.4

Zur Ausstattung der Sanitärräume

vgl. Kapitel 20