Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zum Inhalt - Zur Fußzeile

  • Filterauswahl
  • ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
  • EWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
  • AFilter für Ausführungsplanung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

22. Beherbergungsstätten

Bedarf und Anordnung
"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden bachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."

22.1 Bedarf und Anordnung

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist nicht relevant.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Im Vorfeld der Planung ist zu bestimmen, für welche Nutzer und in welcher Anzahl barrierefreie Unterkünfte ausgelegt werden sollen. Die Kriterien zur barrierefreien Ausstattung der Gästezimmer sollten sich aus den Einschränkungen der Nutzer ableiten.

In der Bedarfsplanung soll die Anzahl der barrierefreien Zimmer für Rollstuhlfahrer (Flächenbedarf 150 x 150 cm), für Menschen mit Mobili­tätshilfen (wie Rollatornutzer, Flächenbedarf 120 x 120 cm) sowie für Menschen motorischen Einschränkungen festgelegt werden. Für Gäste mit visuellen Einschränkungen sowie für Gäste mit auditiven Einschrän­kungen sollten alle Zimmer grundsätzlich nutzbar sein. vgl. ASR V3a.2, Anhang A4.4

Zu beachten ist, dass auch weitere, von den Gästen genutzte Räume entsprechend gestaltet werden müssen.

Nach der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) müssen:

  • in Beherbergungsstätten mindestens 10 % der Gastbetten barrierefrei nach DIN 18040-2 angeboten werden,

vgl. MBeVO

  • bei Unterkünften mit mehr als 60 Gastbetten ein Prozent der Gastbetten uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar sein (Anforderungen R der DIN 18040-2).

vgl. MBeVO

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Rollstuhlgerechtes Zimmer mit kontrastierender Gestaltung der Sanitärzelle und barrierefreier Möblierung, Schloss Ettersburg
Rollstuhlgerechtes Zimmer – Schloss Ettersburg (gildehaus.reich architekten BDA und Architekturbüro Dr. Lutz Krause, Foto: Stiftung Schloss Ettersburg)