- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
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Handlungsfelder
Gliederung nach Handlungsfeldern
Die Anforderungen an das barrierefreie Bauen werden auf der Grundlage der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10, in die Handlungsfelder gegliedert. Darüber hinaus sind die wichtigen Allgemein anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt bzw. entsprechende Verweise enthalten. Der Leitfaden bietet demnach einen Überblick über die aktuellen Anforderungen an das barrierefreie Bauen. Seine Anwendung entbindet jedoch insbesondere die verantwortlichen Planer und Planerinnen bzw. die bauausführenden Stellen nicht davon, einschlägige Normen hinzuzuziehen.
Schutzziele nach DIN 18040-1
Die Einführung des Begriffes „Schutzziel“ in das barrierefreie Planen und Bauen stellt eine zukunftsweisende Veränderung der Möglichkeiten und eine Herausforderung an die Kreativität der Planer dar. Die Norm definiert hier nicht die konkreten Lösungen, sondern die Eigenschaften, die zu erreichen sind. Da die Norm
„[…] für Neubauten gilt und für die Planung von Umbauten und Modernisierungen sinngemäß angewendet werden sollte […]“,
stellt die Möglichkeit, die Schutzziele im Bestand auf andere Weise zu erreichen, einen realistischen Praxisbezug dar.
Der vorliegende Leitfaden zeigt die Schutzziele und Lösungen aus der DIN sowie weitere mögliche Lösungen als Anregung auf. Die abgebildeten gebauten Beispiele zeigen kreative Umsetzungen, die Barrierefreiheit und Baukultur miteinander verbinden.
Erläuterungen zu den Handlungsfeldern
Grundwissen
Hier werden übergeordnet Informationen, die alle Handlungsfelder betreffen zusammengefasst. Grundwissen
Gesamtkonzept
Die durchdachte Integration einer baulichen Anlage in das städtebauliche Umfeld sowie die Schaffung durchgängiger Orientierungs- und Leitsysteme stellen die Grundlage der barrierefreien Nutzbarkeit dar. Gesamtkonzept
Erschließung
Das Erschließungskonzept der baulichen Anlage beeinflusst maßgeblich die flexible barrierefreie Benutzbarkeit und die Gewährleistung der funktionalen Abläufe. Erschließung
Ausstattung
Die selbstbestimmte Nutzbarkeit der baulichen Anlagen steht in direktem Zusammenhang mit den baulichen Details und auch bei Möblierungen, Bedienungselementen oder Kommunikationsanlagen sind die Grundlagen der barrierefreien Gestaltung zu berücksichtigen. Ausstattung
Räume
Aus der jeweiligen Bestimmung der Räume ergeben sich die Vorgaben zu deren barrierefreien Ausgestaltung. Räume
Filterung nach Leistungsphasen
Da die Handlungsfelder je nach Bauaufgabe von unterschiedlicher bzw. von keiner Bedeutung sein können, bietet die Gliederung des Leitfadens nach Handlungsfeldern einen schnellen und einfach strukturierten Überblick über die je nach Planungs- und Bauaufgabe zu berücksichtigenden Anforderungen. Die planerischen und baulichen Anforderungen an die einzelnen Handlungsfelder sind nach dem Verfahrensablauf nach HOAI ausgerichtet und ihre Bedeutung für die jeweiligen Planungsschritte ablesbar.
Es wird unterschieden, ob die Anforderungen:
bei der Bedarfsplanung.
bei der Vorentwurfsplanung.
von der Entwurfsplanung bis zur Bauausführung zu berücksichtigen sind.
Filterung nach Einschränkungen
Zudem wird in den Handlungsfeldern auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit spezifischen Einschränkungen verwiesen. Schwerpunkte des baulichen Handlungsbedarfs.
Es wird unterschieden, ob die Anforderungen bei:
Einschränkungen der Motorik und Kondition, Anthropometrie,
Einschränkung der visuellen Wahrnehmung,
Einschränkung der auditiven Wahrnehmung,
Einschränkung der Kognition zu berücksichtigen.
Filterung zwischen Innen- und Außenraum
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Vorgaben für Außenanlagen und Gebäude jeweils separat zu betrachten. So gekennzeichnete Kapitel sind bei:
Gebäude, Innenraum
Außenanlagen zu berücksichtigen.