+ Bauunterhalt

Zuständigkeiten

  • Wer prüft die Übereinstimmung mit dem KONZEPT BARRIEREFREIHEIT?
    Die Prüfung variiert je nach Baumaßnahme. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Der Eigentümer, Bauherr, Nutzer, Betreiber und deren Vertretungen können zuständig sein. Die Fortschreibung des KONZEPTES BARRIEREFREIHEIT muss durch eine qualifizierte Person (z. B. eine Fachplanerin) erfolgen.
  • Wer ist beim Planungsprozess zu beteiligen?
    Die Vertretungen der Menschen mit Behinderungen müssen bei dem Prozess grundsätzlich beteiligt werden. Die Beteiligung obliegt der koordinierenden Stelle der Maßnahme (z. B. Bauverwaltung).

Filterung

  • Welche Anforderungen sind für den Bauunterhalt zu berücksichtigen?
    Es ist zu empfehlen, alle Anforderungen und Handlungsfelder zu berücksichtigen.

Herangehensweise

Im Rahmen des Bauunterhalts ist bei jedem Projekt grundsätzlich zu prüfen, ob die Anforderungen an Barrierefreiheit umgesetzt oder verbessert werden können. Dies gilt auch für überschaubare bauliche Maßnahmen, wie z. B. die Durchführung von Malerarbeiten, denn die Wahl einer neuen Wandfarbe beeinflusst die erforderlichen Kontraste. Insbesondere dann, wenn Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen betroffen sind, ist es notwendig, barrierefrei zu planen und umsetzbare personenbezogene Lösungen im Gebäudebestand zu berücksichtigen.

Liegt für die entsprechende Maßnahme im Rahmen des Bauunterhalts bereits ein KONZEPT BARRIEREFREIHEIT vor, muss dieses überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben oder aktualisiert werden.

Ist hingegen kein KONZEPT BARRIEREFREIHEIT vorhanden, ist es unter Umständen notwendig, ein KONZEPT BARRIEREFREIHEIT mit den beschriebenen Leistungsphasen erstellen zu lassen.

Folgende Themen können untersucht werden (Beispiele):

  • Betrifft die Maßnahme barrierefreie Wegeführungen? Ist die Wegeführung durchgängig?
  • Können weitere barrierefreie Arbeitsplätze geschaffen werden?
  • Berücksichtigt das vorhandene Farb- und Materialkonzept die Anforderungen an Barrierefreiheit?
  • Sind ausreichende Kontraste vorhanden? Ist ein Leit- und Orientierungssystem vorhanden? Sollte ein Gesamtkonzept entwickelt werden?
  • Sind barrierefreie Nachrüstungen (Stufenmarkierungen, Handläufe, Türtechnik) notwendig?
  • Sind bereits Lösungen vorhanden, die eine Nachrüstung ermöglichen?

Je nach Bedarf wird sowohl die textliche Erläuterung als auch die zeichnerische Darstellung benötigt, die sich an der Entwurfs- oder Ausführungsplanung orientieren können.