KONZEPT BARRIEREFREIHEIT

Das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT

… dient der kontinuierlichen und systematischen Integration der Anforderungen des barrierefreien Bauens in den Planungs- und Bauprozess,

… unterstützt die Entstehung von gestalterisch anspruchsvollen barrierefreien Lösungen, die die Barrierefreiheit auf selbstverständliche Weise in Gebäude und Außenanlagen integrieren,

… stellt für jeden Planungsschritt – von der Bedarfsplanung bis zur baulichen Umsetzung – die für das jeweilige Bauvorhaben relevanten Aspekte des barrierefreien Bauens transparent dar,

… dokumentiert fortlaufend die Abstimmungsprozesse mit den zuständigen Akteuren und gegebenenfalls notwendige und vereinbarte Abweichungen von den Anforderungen des barrierefreien Bauens, beispielsweise bei denkmalgeschützten Objekten.

Im Leitfaden Barrierefreies Bauen (LBB) aus dem Jahr 2014 wurde mit dem KONZEPT BARRIEREFREIHEIT ein Planungsinstrument vorgestellt, das einen inklusiven Planungsprozess sicherstellt. Dieses Instrument wurde per Erlass bei Bundesbauten eingeführt und in die Praxis übernommen. Ziel ist es, in allen Phasen die Anforderungen an die Barrierefreiheit festzulegen, zu integrieren, abzustimmen und zu dokumentieren. Der Leitfaden unterstützt und sensibilisiert alle an Bauprojekten Beteiligten dafür, bauliche Barrieren zu erkennen und zu vermeiden und zugleich alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und eine barrierefreie Baukultur zu schaffen.

Das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT als fester Bestandteil im Planungsprozess

Das wesentliche Ziel der Erarbeitung der KONZEPTE BARRIEREFREIHEIT besteht darin, die Anforderungen an die Barrierefreiheit durchgängig von Anfang an in den jeweiligen Planungsprozess einzubinden.

 Schon in sehr frühen Phasen eines Projekts – sei es bei der Beschreibung der Nutzungsanforderungen oder der Entwicklung der ersten Entwurfsideen – werden wichtige Weichen für die Barrierefreiheit gestellt. Im Planungsprozess gilt es, die barrierefreien Bedarfe – von den konzeptionellen Gedanken bis zum baulichen Detail, wie z. B. der Ausbildung von Handläufen einer Treppe – im Einklang oder in Abwägung mit weiteren Anforderungen an Brandschutz, Denkmalpflege und Arbeitssicherheit umzusetzen. Gerade im denkmalgeschützten Bestand und bei komplexen Gebäudestrukturen kann dabei ein hoher Abstimmungsbedarf notwendig sein.

Durch die Erstellung der KONZEPTE BARRIEREFREIHEIT wird das barrierefreie Planen und Bauen zu einem festen Bestandteil des Planungsprozesses.

Diese Webseite stellt die aktuellen Anforderungen zur Erstellung der KONZEPTE BARRIEREFREIHEIT zusammen und schafft so eine Handreichung für alle, die inklusiv planen und bauen. Es dient als Anleitung für die am Bau Beteiligten, mit dem Ziel, strukturelle Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund von baulichen Barrieren zu vermeiden.

Guz zu wissen

In den Auflagen des Leitfadens Barrierefreies Bauen (LBB) wird über das Konzept und den Nachweis Barrierefreiheit gesprochen. Diese Begrifflichkeit wird auf dieser Webseite nicht weiterverfolgt. Nach der Evaluierung des aktuellen Planungsprozesses zum barrierefreien Bauen zeigt sich, dass sich der Begriff KONZEPT BARRIEREFREIHEIT etabliert hat und als fortgeschriebenes Dokument in allen Planungsphasen zur Anwendung kommen kann. Damit die Projektphasen deutlich zu unterscheiden sind, empfehlen wir die Kombination aus Konzeptbegriff und der entsprechenden Planungsphase, wie z. B. KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Entwurfsplanung.

Die Ausarbeitung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT erfolgt in der Regel in den dargestellten Bearbeitungsphasen. Dabei werden die erarbeiteten Inhalte, wie Texte und Darstellungen, jeweils in der Folgephase fortgeschrieben und aktualisiert. Es empfiehlt sich, bereits Zwischenstände abzustimmen, um eine kontinuierliche Kommunikation mit allen am Planungsprozess Beteiligten zu gewährleisten.

GUT ZU WISSEN

Partizipation: Grundsätzlich ist es zu empfehlen, im Rahmen der Selbstvertretung verschiedene Expertinnen und Experten in eigener Sache einzubeziehen. Je größer die Bandbreite an Perspektiven der Projektbeteiligten ist, desto mehr Barrieren können frühzeitig erkannt und im Prozess vermieden werden.

Das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT baut auf der jeweiligen konkreten Bauaufgabe und dem Bearbeitungsstand auf und besteht aus zwei Bereichen:

  • TEXTLICHE ERLÄUTERUNG Hier werden die Rahmenbedingungen zusammengefasst. Die weitere Gliederung orientiert sich an der Struktur des Teils C – HANDLUNGSFELDER (als Nachschlagewerk zu Barrierefreiem Bauen) und sollte über den ganzen Planungsprozess identisch bleiben, um die Fortschreibung transparent und einfach zu gestalten.
  • `ZEICHNERISCHE DARSTELLUNG Die Darstellungstiefe ist immer an die konkrete Bauaufgabe anzupassen. Dies kann auch bedeuten, dass die zeichnerische Darstellung in der frühen Projektphase lediglich schematisch, z. B. mithilfe von Piktogrammen, erfolgt oder aber nicht notwendig ist.

 

GUT ZU WISSEN

Vertragsrecht

Die Verpflichtung zur Erstellung von KONZEPTEN BARRIEREFREIHEIT ist in den Verträgen mit den Planungsteams zu vereinbaren. Die fachplanerischen Leistungen sowie die Erstellung der textlichen und/oder zeichnerischen KONZEPTE BARRIEREFREIHEIT gehen über die zu erbringenden Grundleistungen im Sinne der HOAI hinaus. Hier müssen werkvertragliche Vereinbarungen getroffen werden.

Mit der Ermittlung der Besonderen Leistungen nach § 3 Abs. 2 HOAI beschäftigt sich Heft 40 der Schriftenreihe des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO) unter dem Titel „Planung der Barrierefreiheit – Erstellung von Barrierefrei-Konzepten“ (2021).