LP 5/8 Ausführungsplanung

Zuständigkeiten

  • Wer koordiniert  und erstellt das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Ausführungsplanung?
    Die Koordinierung unterliegt dem Bauherren.
    Die Umsetzung der Anforderungen und die Erstellung der Unterlagen liegen beim Planungsteam.
  • Wer prüft das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Ausführungsplanung?
    Die Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei Abweichungen zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind die prüfenden und/oder auftraggebende Instanzen miteinzubeziehen. Die Unterlage ist freizugeben.

  • Wer ist bei der Erstellung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT Ausführungsplanung zu beteiligen?
    Die Vertretung von Menschen mit Behinderungen der Nutzer (nach ASR und SGB) ist aktiv miteinzubeziehen, beispielsweise bei Bemusterung oder Abnahmen. Die Beteiligung obliegt dem Nutzer in seiner Verantwortung als Arbeitgeber. Die Unfallversicherungsträger sollen hinsichtlich Arbeitsschutz hinzugezogen werden. Bei Bedarf kann auch der Betreiber einbezogen werden.

Filterung

  • Welche Anforderungen sind für die Ausführungsplanung zu berücksichtigen?
    Es ist zu empfehlen, die mit LP 3/8 gekennzeichneten Anforderungen und Handlungsfelder zu berücksichtigen

Herangehensweise

  • Projektspezifische Fortschreibung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT Entwurfs-/Genehmigungsplanung, insbesondere bei Baumaßnahmen im denkmalgeschützten Bestand

  • Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Entwicklung der baulichen und technischen Details (beispielsweise bei der Planung der Türtechnik, der Sanitärbereiche oder der Realisierung der Leuchtdichtekontraste)

  • Dokumentation aller Änderungen, Abweichungen oder weiteren Festlegungen, die sich in der Ausführungsplanung und Bauausführung zum KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Entwurfs- und Genehmigungsplanung ergeben haben

Textliche Erläuterung

Die Gliederung sollte derjenigen der vorangegangenen Bearbeitungsphase Entwurfs- und Genehmigungsplanung entsprechen, um das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT immer weiter fortschreiben zu können.

Zeichnerische Darstellung

  • Fortschreibung und Ergänzung der Pläne des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT Entwurfs- und Genehmigungsplanung
  • Zum Nachweis von Detaillösungen kann auf die grundlegend für diese Planungsphase zu erstellenden Zeichnungen verwiesen werden, wenn diese eindeutig die Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit erkennen lassen