+ Lösungsvorschläge/Planungswettbewerbe

Herangehensweise

Die Belange des barrierefreien Bauens sind grundsätzlich in jede Auslobung sowohl für städtebauliche Aufgaben als auch für Gebäude- und Außenanlagenplanungen zu integrieren und in der Beurteilung zu berücksichtigen. Um die Bearbeitung der Barrierefreiheit im gesamten Planungsprozess zu sichern, müssen die Anforderungen bei allen Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Nach § 14 VgV sind verschiedene Verfahrensarten möglich: im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft.

In den Verfahren sind folgende Anforderungen an die Barrierefreiheit zu berücksichtigen:

Aufgabenstellung

  • Die Anforderungen an Barrierefreiheit müssen in den Leistungsbeschreibungen dargestellt werden.
  • Die veröffentlichten Dokumente müssen entsprechend den BITV-Vorgaben für alle barrierefrei zugänglich gestaltet werden nach Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0).

Qualifikationen des Planungsteams

Die Qualifikationen und Referenzen zum barrierefreien Planen und Bauen sind abzufragen und bei der Auswahl des Planungsteams zu berücksichtigen, wie beispielsweise:

  • Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbarer Größe oder Komplexität unter Darlegung der Berücksichtigung des barrierefreien Bauens nach DIN 18040-1
  • Qualifikationsnachweis einzelner Projektmitarbeitender zum barrierefreien Bauen
  • Nachweis über die Erstellung eines KONZEPTES BARRIEREFREIHEIT bei mindestens einem oder mehreren Bauvorhaben

Textliche Erläuterung und zeichnerische Darstellung

Bei Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägen oder bei Planungswettbewerben können Leistungen abgefragt werden, wie beispielsweise:

  • Erarbeitung projektspezifischer Ideen zur Barrierefreiheit
  • Grundkonzept zur inklusiven Nutzung des Wettbewerbsbeitrags
  • Gesamtkonzepte unter Berücksichtigung und Darstellung der barrierefreien äußeren Erschließung, insbesondere der gemeinsamen Wegeführung, möglichst ohne den Einsatz technischer Lösungen
  • Anordnung des Gebäudes auf dem Baugrundstück unter Berücksichtigung der topografischen Situation und Anbindung an den ÖPNV sowie Optimierung der Gebäudeorganisation hinsichtlich der  (Höhen-)Lage der Zugänge und Anbindung der barrierefreien Stellplätze
  • Barrierefreie Nutzung von Außenräumen, die über die Erschließungsfunktion hinausgehen
  • Barrierefreie Nutzung der vertikalen und horizontalen Erschließung sowie der Innenräume
  • Grundprinzip des Leit- und Orientierungssystems für Menschen mit Seheinschränkungen

Hilfreich sind schematische Darstellungen und Piktogramme.