Büroarbeitsplätze
Bedarf und Anordnung
Der Grundgedanke des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT war, ausgewählte Büros und Räume für leitendes Personal, das Büro des Personalrats sowie Besprechungs-, Kopierräume und Teeküchen barrierefrei erreichbar zu gestalten. Die baulichen Gegebenheiten wurden im Rahmen der Baumaßnahme geschaffen (Umbau von Türen und Türlaibungen). Eine entsprechende Übersicht befindet sich in der Anlage. Um weitere Räume uneingeschränkt barrierefrei zu gestalten, wäre ein Umbau der entsprechenden Türlaibungen notwendig, dadie lichten Bestandsdurchgangsbreiten nur 85 cm
aufweisen.
Geometrie
Die Bewegungsflächen vor den Türen (1,50 m × 1,50 m) müssen grundsätzlich frei gehalten werden. Zudem ist weiterhin eine seitliche Bewegungsfläche von 50 cm (zur Achse Türgriff ) bei der Möblierung zu berücksichtigen.
Nutzbarkeit
Um die Zugänglichkeit zu ermöglichen, wurden die Besprechungsräume im 1. OG mit motorischer Öffnungsunterstützung aufgerüstet. In weiteren ausgewählten Räumlichkeiten (siehe Anlage) wurden
elektrische Anschlüsse zur Unterstützung der Türbedienung vorbereitet. Individuelle Anforderungen an Arbeitsplätze können bei Bedarf nachgerüstet werden.
Auffinden, Erkennen, Warnen
Bisher war es nicht notwendig, ausgewählte Bereiche der Arbeitsstätten an das Leitsystem anzubinden. Bei Bedarf ist jedoch eine Erweiterung des verbauten taktilen Leitsystems (aufgeklebte Noppen und Rillen RAL 9001) möglich. Aufgrund der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes ist dabei genauso wie bei anderen durchgeführten Maßnahmen auf eine Ausführung zu achten, die reversibel ist. Die Raumbeschriftungen erfolgten bei allen Räumlichkeiten in einer taktil erfassbaren Schrift.
Um Mitarbeitende mit auditiven Einschränkungen im Notfall alarmieren zu können, wurden in ausgewählten Räumen Blitzleuchten verbaut. Zudem sind alle Büroräume mit Zuleitungen ausgestattet, um bei Bedarf ohne größeren Aufwand Blitzleuchten nachrüsten zu können.