
BD Dokumentation
Zuständigkeiten
- Wer koordiniert und erstellt das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Dokumentation?
Die Koordinierung unterliegt dem Bauherren. Die Umsetzung der Anforderungen und die Erstellung der Unterlagen liegen beim Planungsteam. - Wer prüft das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Dokumentation?
Die Prüfung ist nicht vorgesehen bzw. unterschiedlich geregelt. Die Unterlage ist freizugeben. - Wer ist bei der Erstellung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT Dokumentation zu beteiligen?
Die Vertretung von Menschen mit Behinderungen der Nutzer (nach ASR und SGB) ist aktiv miteinzubeziehen. Die Beteiligung obliegt dem Nutzer in seiner Verantwortung als Arbeitgeber. Die Unfallversicherungsträger sollen hinsichtlich Arbeitsschutz hinzugezogen werden. Bei Bedarf kann auch der Betreiber einbezogen werden.
Filterung
- Welche Anforderungen sind für die Dokumentation zu berücksichtigen?
Es ist zu empfehlen, alle Anforderungen und Handlungsfelder zu berücksichtigen.
Herangehensweise
- Fortschreibung und Zusammenfassung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT Ausführungsplanung, Einarbeitung der realisierten Maßnahmen
- Zusammenfassung der Unterlagen für den Bauunterhalt mit den Angaben zu Wartung, Pflege und Instandhaltung, um die Barrierefreiheit dauerhaft und nachhaltig zu gewährleisten
- Zusammenfassung der für die barrierefreie Nutzung relevanten Informationen (Angaben, wo Vorrichtungen für spätere Anpassungen realisiert wurden, welche Arbeitsplätze barrierefrei nutzbar sind, welche Flächen immer frei bleiben müssen)
- Das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Dokumentation wird bei zukünftigen Maßnahmen fortgeschrieben und dient als Grundlage für weitere Planungen
Textliche Erläuterung
Fortschreibung und Ergänzung der Texte des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT aller Planungsphasen, ergänzt durch Darstellungen zur Gebäudenutzung, Pflege und Instandhaltung
Zeichnerische Darstellung
- Fortschreibung und Ergänzung der Pläne des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT aller Planungsphasen
- Ergänzung durch Darstellungen zur Gebäudenutzung, Pflege und Instandhaltung