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Bedarfsplanung

Text1

Um die Barrierefreiheit in der Bedarfsplanung gemäß Ziffer 2 Abschnitt D RBBau für Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie gemäß Ziffer 2.2.1 Abschnitt E RBBau für Große Neu-, Um- und Erweiterungs- bauten ausreichend zu beachten, wird die Prüfung aller im Teil C dieses Leitfadens Barrierefreies Bauen mit ES gekennzeichneten Anforderungen empfohlen. Des Weiteren ist Folgendes darzulegen: 

Die Zuständigkeit für die Bedarfsplanung liegt beim Nutzer. Für erforderliche baufachliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Barrierefreiheit im Rahmen der Bedarfsplanung hat der Nutzer – unter Beteiligung des Maßnahmenträgers – die Bauverwaltung in Anspruch zu nehmen.

Die Schwerbehindertenvertretungen, Personalräte oder andere Beauftragte des Arbeitgebers sind gemäß Integrationsvereinbarungen frühzeitig einzubeziehen.

Des Weiteren ist Folgendes darzulegen:

  • Festlegung des Bedarfs öffentlich zugänglicher Bereiche und Arbeitsstätten. Erfassung spezieller Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen in Abstimmung mit den Schwerbehindertenvertretungen.
  • Darlegung der Anforderungen an die Barrierefreiheit in Arbeitsstätten sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen im Raumbedarfsplan (vergleiche Muster 13 RBBau), wobei der gegebenenfalls notwendige Flächenmehrbedarf von zehn bis zwölf Prozent in betroffenen Bereichen zu prüfen ist.
  • Anforderungen an das Baugrundstück (Lage der Zugänge, topographische Situation).
  • Anforderungen an die äußere Erschließung (barrierefreie Anbindung an den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) und den Individualverkehr, Anzahl der barrierefreien Stellplätze für öffentlich zugängliche Bereiche sowie Arbeitsstätten).
  • Qualitative Anforderungen an die innere vertikale und horizontale Erschließung (öffentlich zugängliche Bereiche, Arbeitsstätten).
  • Anforderungen an die Anzahl barrierefreier Sanitärräume in öffentlich zugänglichen Bereichen sowie in Arbeitsstätten.
  • Anforderungen an den qualitativen Raumbedarf – Festlegung von Räumen mit besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung.
  • Festlegung von Anforderungen an die barrierefreie Nutzung von Außenräumen, die über die Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion hinausgehen.

Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Da auch durch Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten wesentliche Veränderungen der baulichen Substanz erfolgen können, wird empfohlen, im Rahmen der Ermittlung des Baubedarfs nach Abschnitt D RBBau zu prüfen, ob die geplante Bauaufgabe die im Leitfaden dargestellten Anforderungen an die Barrierefreiheit berührt. In diesem Fall sollte sinngemäß wie bei Großen Neu-, Um- und  Erweiterungsbauten verfahren werden.  vgl. RBBau

Bei Bedarf wird eine Prüfung der mit ES gekennzeichneten Anforderungen an Handlungsfelder angeraten. Die Bearbeitung der oben formulierten Anforderungen ist an die jeweilige Bauaufgabe anzupassen. Handlungsfelder