BP Anwendungsbeispiel - Neubau

Grundlagen

Auf der Liegenschaft XX soll ein Erweiterungsneubau als eigenständiges Verwaltungsgebäude für 80 Mitarbeitende errichtet werden.

Hinweise zur Inklusionsvereinbarung nach SGB IX oder zu weiteren Nutzeranforderungen
Laut Inklusionsvereinbarung vom XX sind bis zu 15 % Menschen mit Einschränkungen zu beschäftigen. Konkrete Anforderungen an bereits tätige Mitarbeitende sind nicht bekannt.

Zusammenfassung der gegebenenfalls durchgeführten Abstimmungen
Protokoll Abstimmungstermin mit der Schwerbehindertenvertretung XX.

Zusammenfassung der für das Bauvorhaben relevanten rechtlichen Grundlagen
Die Umsetzung des § 8 Abs. 1 BGG ist obligatorisch. Es gelten die im Leitfaden Barrierefreies Bauen (X. Auflage) aufgelisteten a. a. R. d. T. Alle Arbeitsplätze im Haus müssen barrierefrei entsprechend den Vorgaben des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) erreichbar sein. Es ist anzustreben, die Belange der Barrierefreiheit mit der höchstmöglichen Punktzahl zu erzielen.

Festlegung der Anwendungsbereiche: öffentlich zugängliche Bereiche, Arbeitsstätten, Bereiche ohne Anforderung an Barrierefreiheit 
In der Nähe des Eingangsbereichs soll ein öffentlich zugänglicher Seminarbereich für ca. 60 Personen platziert werden. Dieser Bereich gilt als öffentlich zugänglich und ist entsprechend den gültigen baurechtlichen Vorgaben zu planen. Zu diesem Bereich gehören vier weitere Büroräume, die als Beratungs- und Kontaktstelle dienen.

Erfassung spezieller Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen in Abstimmung mit den Schwerbehindertenvertretungen und entsprechend den Inklusionsvereinbarungen nach SGB IX
Laut Vorgaben der Inklusionsvereinbarung und den Abstimmungen mit der Schwerbehindertenvertretung sollen alle als Arbeitsstätte genutzten Räume für Menschen mit motorischen Einschränkungen erreichbar sein. 30 % der Arbeitsplätze sollen darüber hinaus für Menschen mit sensorischen Einschränkungen eingerichtet werden (optische Alarmierung, taktile Beschriftungen). Bei weiteren Arbeitsstätten muss die Möglichkeit der späteren Nachrüstung gegeben sein. Für zwei langjährige Mitarbeitende muss die Mitnahme des Blindenführhundes gesichert werden

Darlegung der Anforderungen an die Barrierefreiheit im Raumbedarfsplan
Gegebenenfalls ist der notwendige Flächenmehrbedarf zu prüfen. Die Anforderungen an Barrierefreiheit wurden im Raumbedarfsplan berücksichtigt (siehe Anlage).

Handlungsfelder

Anforderungen an das Baugrundstück (Lage der Zugänge, topografische Situation)
Das Grundstück befindet sich an einem leichten Hang. Der Höhenunterschied beträgt ca. 1,20 m.

Anforderungen an die äußere Erschließung (barrierefreie Anbindung an den ÖPNV und den Individualverkehr, Anzahl der barrierefreien Stellplätze)
Barrierefrei ausgebaute ÖPNV-Haltestellen befinden sich in der Straße XX und XY. Der Weg vom Eingang ins Gebäude muss sich in das vorhandene Leitsystem eingliedern. In unmittelbarer Nähe des Gebäudeeingangs sind zwei barrierefreie Stellplätze für die Mitarbeitenden sowie zwei für die Besucherinnen und Besucher vorzusehen.

Anforderungen an die Anzahl barrierefreier Sanitärräume
Barrierefreie Sanitäranlagen sind mindestens einmal je Etage zu planen (entwurfsabhängig), für den Seminarbereich ist eine weitere barrierefreie Toilette notwendig. Eine der barrierefreien Toiletten muss sich direkt neben dem Erste-Hilfe-Raum befinden und durch eine Tür mit diesem Raum verbunden sein, damit die dort vorhandene Liege mitbenutzt werden kann. Wenn dies nicht möglich ist, muss in einer der barrierefreien Toiletten eine Liege eingeplant werden.

Anforderungen an den qualitativen Raumbedarf – Festlegung von Räumen mit besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung in Arbeitsstätten
Für Seminarbereiche gelten besondere Anforderungen. Großer Wert ist dabei auf die Kommunikationstechnik (Übertragung des akustischen Signals) sowie die Raumakustik zu legen. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung über mehrere Kanäle (z. B. bei Veranstaltungen mit Dolmetscherbetrieb) möglich ist.

Festlegung von Anforderungen an die barrierefreie Nutzung von Außenräumen, die über die Erschließungsfunktion hinausgehen
An den Seminarbereich soll sich unmittelbar ein abgetrennter, schwellenlos zu erreichender Freibereich angliedern. Für die Mitarbeitenden müssen barrierefrei erreichbare, auffindbare und nutzbare Pausenflächen im Außenraum (ca. 50 m²) geschaffen werden. Die Ausstattung (Sitzgelegenheiten) soll für diverse Nutzende vorgesehen werden, beispielsweise auch für Menschen mit Adipositas.