
BP Bedarfsplanung
Zuständigkeiten
- Wer erstellt und koordiniert das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Bedarfsplanung?
Für die Erstellung der Bedarfsplanung sind Eigentümer, Bauherr, Nutzer, Betreiber, gegebenenfalls auch Zuwendungsempfänger zuständig. Bei Bedarf kann auch die Bauverwaltung unterstützend tätig sein oder einzelne (Fach-)Planende können für die Erstellung der Bedarfsplanung beauftragt werden.
- Wer prüft das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Bedarfsplanung?
Die Prüfung der Bedarfsplanung ist nicht geregelt.
- Wer ist bei der Erstellung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT Bedarfsplanung zu beteiligen?
Die Vertretung von Menschen mit Behinderungen der Nutzer ist aktiv miteinzubeziehen. Die Beteiligung obliegt dem Nutzer (nach ASR und SGB) in seiner Verantwortung als Arbeitgeber.
Filterung
- Filterung: Welche Anforderungen sind für die Bedarfsplanung zu berücksichtigen?
Es ist zu empfehlen, die mit BP gekennzeichneten Anforderungen und Handlungsfelder des Leitfadens Barrierefreies Bauen zu berücksichtigen.
Herangehensweise
In dieser sehr frühen Phase eines Projekts werden Grundlagen der Barrierefreiheit festgehalten. Eine sorgfältig fundierte Bearbeitung der Bedarfsplanung ist daher besonders wichtig, da in dieser Phase auch die benötigten finanziellen Mittel festgelegt werden.
Das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Bedarfsplanung kann als separate Unterlage erstellt werden oder in die Bedarfsplanung integriert werden.
Textliche Erläuterung
Rahmenbedingungen
- Kurzbeschreibung des Bauvorhabens (nur bei separater Unterlage erforderlich)
- Darstellung der für das Bauvorhaben relevanten rechtlichen Grundlagen zum barrierefreien Bauen: siehe Teil A Übersicht Rechtliche und technische Grundlagen: nach Gleichstellungsrecht, aus dem Bauordnungsrecht, nach Sozial- und Arbeitsschutzrecht
- Hinweise zur Inklusionsvereinbarung nach SGB IX oder zu weiteren Nutzeranforderungen
- Darstellung des zu erreichenden Standards des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB)
- Festlegung der Anwendungsbereiche: öffentlich zugängliche Arbeitsstätten/ohne Anforderungen an Barrierefreiheit
- Zusammenfassung der durchgeführten Abstimmungen, gegebenenfalls ergänzt durch Protokolle
Handlungsfelder
Für das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Bedarfsplanung sind die Handlungsfelder des barrierefreien Bauens festzulegen, in der Regel gegliedert nach Leitfaden Barrierefreies Bauen (LBB), gegebenenfalls projektspezifisch angepasst:
Gesamtkonzept
- Anforderungen an das Baugrundstück (Lage der Zugänge, topografische Situation)
- Anforderungen an die äußere Erschließung (barrierefreie Anbindung an den ÖPNV und den Individualverkehr, Anzahl der barrierefreien Stellplätze)
- Anbindung an bestehende Orientierungs- und Leitsysteme
Erschließung
- Qualitative Anforderungen an die innere vertikale und horizontale Erschließung
Ausstattung
- Erfassung spezieller Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen in Abstimmung mit den Schwerbehindertenvertretungen sowie entsprechend den Inklusionsvereinbarungen nach SGB IX
Räume
- Festlegung von Anforderungen an die barrierefreie Nutzung von Außenräumen, die über die Erschließungsfunktion hinausgehen
- Darlegung der Anforderungen an die Barrierefreiheit im Raumbedarfsplan, wobei der gegebenenfalls notwendige Flächenmehrbedarf zu prüfen ist
- Anforderungen an die Anzahl barrierefreier Sanitärräume
- Anforderungen an den qualitativen Raumbedarf – Festlegung von Räumen mit besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung in Arbeitsstätten
Zeichnerische Darstellung
In der Bedarfsplanung ist eine zeichnerische Darstellung in der Regel nicht notwendig.