
LP 1/2 Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung
Zuständigkeiten
- Wer erstellt und koordiniert das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Vorentwurfsplanung?
Die Koordinierung unterliegt dem Bauherren oder seiner Vertretung. Die Umsetzung der Anforderungen und die Erstellung der Unterlagen liegen beim Planungsteam.
- Wer prüft das KONZEPT BARRIEREFREIHEIT Vorentwurfsplanung?
Die Prüfung ist nicht geregelt. Zu beachten ist, dass die spätere Prüfung hinsichtlich der Anforderungen des BGG, der Bauordnung sowie des Sozial- und Arbeitsschutzrechts parallel erfolgen muss. Es empfiehlt sich, die prüfenden Stellen frühzeitig einzubeziehen. Die Unterlage ist freizugeben.
- Wer ist bei der Erstellung des KONZEPTS BARRIEREFREIHEIT Vorentwurfsplanung zu beteiligen?
Die Vertretung von Menschen mit Behinderungen der Nutzer ist aktiv miteinzubeziehen. Die Beteiligung obliegt dem Nutzer (nach ASR und SGB) in seiner Verantwortung als Arbeitgeber. Die Unfallversicherungsträger sollen hinsichtlich Arbeitsschutz beratend hinzugezogen werden. Bei Bedarf kann auch der Betreiber einbezogen werden.
Filterung
- Filterung: Welche Anforderungen sind für die Vorentwurfsplanung zu berücksichtigen?
Es ist zu empfehlen, die mit LP 1/2 gekennzeichneten Anforderungen und Handlungsfelder zu berücksichtigen.
Herangehensweise
- Planerische Umsetzung der projektspezifischen Bedarfsplanung zum KONZEPT BARRIEREFREIHEIT
- Anpassung an den jeweils für die Planungsaufgabe grundsätzlich erarbeiteten Planungsstand (daher gegebenenfalls unterschiedliche Bearbeitungstiefen möglich)
- Beachtung barrierefreier Auffindbarkeit, Erschließung und Nutzung, beginnend mit der ersten entwurflichen Ideenfindung, um gestalterisch anspruchsvolle und gleichermaßen funktionale Ergebnisse zu erzielen
- Entwicklung von durchgängigen barrierefreien Wegeketten (z. B. gemeinsame Wegeführung, Übergänge zwischen außen und innen)
- Frühzeitige Zusammenarbeit mit allen projektbeteiligten Planungsdisziplinen wie Architektur, Landschaftsarchitektur und Technische Gebäudeausrüstung (TGA, Brandschutz)
- Entwicklung eines interdisziplinären Funktions- und Gestaltungskonzepts und frühzeitige Definition der Schnittstellen zwischen den Disziplinen
- Vertiefte Betrachtung im Bestand, Einbeziehung der Belange der Denkmalpflege
- Darstellung der in der Bedarfsplanung definierten Anwendungsbereiche:Öffentlich zugängliche Bereiche nach LBO /
Arbeitsstättenbereiche /Bereiche ohne Anforderung an Barrierefreiheit
Textliche Erläuterung
Rahmenbedingungen
- Einführung, Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
- Beschreibung der Anwendungsbereiche (öffentlich zugänglich/Arbeitsstätten/ohne Anforderung an Barrierefreiheit)
- Hinweise zur Inklusionsvereinbarung nach SGB IX oder zu weiteren Nutzeranforderungen
- Zusammenfassung der gegebenenfalls durchgeführten Abstimmungen, Darstellung des Prozesses
- Zusammenfassung der für das Bauvorhaben relevanten rechtlichen Grundlagen
Zeichnerische Darstellung
- Darstellung der Anbindung des Grundstücks an den ÖPNV (gegebenenfalls Abklärung von Möglichkeiten zur Realisierung von Umbaumaßnahmen) in einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit angrenzender Bebauung im Maßstab 1 : 1.000/1 : 5.000
- Zeichnerische Darstellung des Planungskonzepts mit schematischer Grundrissdarstellung der Eingangsebene, der Außenanlagen und farbiger Hervorhebung der Führung von Besucherinnen und Besuchern bzw. Mitarbeitenden mit und ohne Einschränkungen von der ÖPNV-Haltestelle und/oder den Stellplätzen bis zur barrierefreien, vertikalen Erschließung bzw. Treppenerschließung
- Darstellung der geplanten Zuordnung der barrierefreien Stellplätze zu den Eingängen
- Darstellung der zum Verständnis und Nachweis der Barrierefreiheit notwendigen Geländehöhen
- Darstellung der gemäß Bedarfsplanung als öffentlich und als barrierefreie Arbeitsstätten definierten Bereiche sowie gegebenenfalls Bereiche ohne Anforderung an Barrierefreiheit
- Darstellung der barrierefreien Erschließung aller Geschosse
- Kennzeichnung von Bereichen mit besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung
- Kennzeichnung der barrierefreien Sanitäranlagen
- Darstellung der Außenräume, die laut Bedarfsplanung zur barrierefreien Nutzung vorgesehen sind
- Erläuterung möglicher Konflikte und Benennung des Optimierungsbedarfs
Hilfreich sind auch ergänzende schematische Darstellungen und Piktogramme.