Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zum Inhalt - Zur Fußzeile
Bei der Qualifizierung zur ES-Bau (Entscheidungsunterlage-Bau) nach Ziffer 2.2.3 Abschnitt E RBBau ist nach der Entscheidung über die Weiterverfolgung der Eigenbauvarianten das Konzept Barrierefreiheit wie folgt auszuarbeiten. Das Konzept Barrierefreiheit ist auch erforderlich bei der Planung der Baumaßnahmen nach den Ziffern 4 und 5 Abschnitt D RBBau (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten).
Die Bauverwaltung ist für die Komplettierung der Unterlagen zuständig. Die Beteiligung der Vertreter der Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige Voraussetzung, um gute Lösungen zu entwickeln.
Das Konzept Barrierefreiheit erfordert sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude die nachweisliche Bearbeitung aller im Leitfaden Barrierefreies Bauen mit ES gekennzeichneten Anforderungen.
Bei Bedarf erfordert das Konzept Barrierefreiheit die nachweisliche Erfüllung der im Leitfaden Barrierefreies Bauen mit ES gekennzeichneten Anforderungen. Die Darstellungstiefe ist der jeweiligen Bauaufgabe anzupassen.
Bei den Beschaffungsvarianten Miete, Miet- kauf, Leasing, Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP) sowie im Zuwendungsbau dient Konzept oder Nachweis Barrierefreiheit gemäß dem Leitfaden Barrierefreies Bauen zur Überprüfung der erforderlichen Barrierefreiheit.
Die Ausarbeitung des Konzeptes Barrierefreiheit baut auf dem jeweils für die Planungsaufgabe grundsätzlich erarbeiteten Planungsstand auf. Die textliche Erläuterung und die Planungstiefe sind der Bearbeitungstiefe der konkreten Entscheidungsunterlage Bau anzupassen.
Die Zulässigkeit von Abweichungen ist mit dem beziehungsweise den Verantwortlichen (beispielsweise Arbeitgeber oder zuständige Behörden) abzustimmen und zu dokumentieren.
Das Konzept Barrierefreiheit ist textlich und zeichnerisch darzustellen. Der Nachweis über die Berücksichtigung der Anforderungen erfolgt analog zu den Handlungsfeldern des Leitfadens. Handlungsfelder
Die Gliederung der textlichen Erläuterung ist der Bearbeitungstiefe und den jeweiligen Anforderungen der konkreten Bauaufgabe anzupassen.
Die Gliederung der textlichen Erläuterung des Konzeptes Barrierefreiheit und des Nachweises Barrierefreiheit sollte identisch sein, um die Fortschreibung transparent und einfach zu gestalten.
Der Textteil ist entsprechend der Gliederung der Handlungsfelder aufzubauen (gegebenenfalls gegliedert nach öffentlich zugänglichen Bereichen und dem Bereich Arbeitsstätten):
Gesamtkonzept
Erschließung
Ausstattung
Räume
Die zeichnerische Darstellung baut auf den grundlegend für diesen Verfahrensschritt zu erstellenden Zeichnungen gemäß Ziffer 1.4 Abschnitt F RBBau beziehungsweise der LP 2 (Leistungsphase nach HOAI) auf. Die Darstellungstiefe ist an die konkrete Bauaufgabe anzupassen.
Die Legende zum Konzept Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen. Download Legenden
Im Einzelfallist diese den besonderen Erfordernissen der konkreten Bauaufgabe anzupassen. Bei der Darstellung des Konzeptes in zeichnerischer Form sind in der Regel folgende Angaben zu berücksichtigen: