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ES - Bau Konzept Barrierefreiheit

Bei der Qualifizierung zur ES-Bau (Entscheidungsunterlage-Bau) nach Ziffer 2.2.3 Abschnitt E RBBau ist nach der Entscheidung über die Weiterverfolgung der Eigenbauvarianten das Konzept Barrierefreiheit wie folgt auszuarbeiten. Das Konzept Barrierefreiheit ist auch erforderlich bei der Planung der Baumaßnahmen nach den Ziffern 4 und 5 Abschnitt D RBBau (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten).

Die Bauverwaltung ist für die Komplettierung der Unterlagen zuständig. Die Beteiligung der Vertreter der Menschen mit Behinderungen ist eine wichtige Voraussetzung, um gute Lösungen zu entwickeln.

Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

Das Konzept Barrierefreiheit erfordert sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude die nachweisliche Bearbeitung aller im Leitfaden Barrierefreies Bauen mit ES gekennzeichneten Anforderungen.

Bei Bedarf erfordert das Konzept Barrierefreiheit die nachweisliche Erfüllung der im Leitfaden Barrierefreies Bauen mit ES gekennzeichneten Anforderungen. Die Darstellungstiefe ist der jeweiligen Bauaufgabe anzupassen. 

Bei den Beschaffungsvarianten Miete, Miet- kauf, Leasing, Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP) sowie im Zuwendungsbau dient Konzept oder Nachweis Barrierefreiheit gemäß dem Leitfaden Barrierefreies Bauen zur Überprüfung der erforderlichen Barrierefreiheit.

Die Ausarbeitung des Konzeptes Barrierefrei­heit baut auf dem jeweils für die Planungsaufgabe grundsätzlich erarbeiteten Planungsstand auf. Die textliche Erläuterung und die Planungstiefe sind der Bearbeitungstiefe der konkreten Entscheidungsunterlage Bau anzupassen. 

Abweichungen von den Anforderungen des barrierefreien Bauens

Die Zulässigkeit von Abweichungen ist mit dem beziehungsweise den Verantwortlichen (beispielsweise Arbeitgeber oder zuständige Behörden) abzustimmen und zu dokumentieren.

Konzept Barrierefreiheit

Das Konzept Barrierefreiheit ist textlich und zeichnerisch darzustellen. Der Nachweis über die Berücksichtigung der Anforderungen erfolgt analog zu den Handlungsfeldern des Leitfadens. Handlungsfelder

Anforderungen an textliche Erläuterung

Die Gliederung der textlichen Erläuterung ist der Bearbeitungstiefe und den jeweiligen Anforderungen der konkreten Bauaufgabe anzupassen.

Die Gliederung der textlichen Erläuterung des Konzeptes Barrierefreiheit und des Nachweises Barrierefreiheit sollte identisch sein, um die Fortschreibung transparent und einfach zu gestalten.

Der Textteil ist entsprechend der Gliederung der Handlungsfelder aufzubauen (gegebenenfalls gegliedert nach öffentlich zugänglichen Bereichen und dem Bereich Arbeitsstätten):

Gesamtkonzept

  • Städtebauliche Integration
  • Orientierungs- und Leitsysteme

Erschließung

  • Gehwege und Erschließungsflächen außen
  • Flure und horizontale Erschließungsflächen innen
  • Rampen innen und außen
  • Treppen und Stufen innen und außen
  • Aufzugsanlagen
  • Türen
  • Alarmierung und Evakuierung

Ausstattung

  • Serviceschalter, Kassen, Kontrollen, Beratungsstellen und Warteräume
  • Ausstattungselemente innen und außen
  • Bedienelemente und Kommunikationsanlagen
  • Fenster und Glasflächen

Räume

  • Außenräume
  • Eingang und Foyer
  • Rollstuhlabstellplätze und Garderoben
  • Räume für Veranstaltungen
  • Museen und Ausstellungen
  • Gastronomie und Teeküchen
  • Sanitäranlagen
  • Büroarbeitsplätze
  • Beherbergungsstätten

Anforderungen an zeichnerische Darstellung

Die zeichnerische Darstellung baut auf den grundlegend für diesen Verfahrensschritt zu erstellenden Zeichnungen gemäß Ziffer 1.4 Abschnitt F RBBau beziehungsweise der LP 2 (Leistungsphase nach HOAI) auf. Die Darstellungstiefe ist an die konkrete Bauaufgabe anzupassen.

Die Legende zum Konzept Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen. Download Legenden

Im Einzelfallist diese den besonderen Erfordernissen der konkreten Bauaufgabe anzupassen. Bei der Darstellung des Konzeptes in zeichnerischer Form sind in der Regel folgende Angaben zu berücksichtigen:

  • Darstellung der Anbindung des Grundstücks an den ÖPNV (Dokumentationder Barrierefreiheit, gegebenenfalls Abklärung von Möglichkeitenzur Realisierung von Umbaumaßnahmen) in einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit angrenzender Bebauung im Maßstab 1:1.000 /1:5.000 (vergleiche Ziffer 1.4.6 Abschnitt F RBBau).
  • Zeichnerische Darstellung des Planungskonzeptes (vergleiche Ziffer 1.4.7 Abschnitt F RBBau) mit schematischer Grundrissdarstellung der Eingangsebene und der Außenanlagen und farbiger Hervorhebung der Führung von Besuchern beziehungsweise Mitarbeitern mit und ohne Einschränkungen von der Haltestelle ÖPNV und / oder von Stellplätzenbis zur barrierefreien, vertikalen Erschließung beziehungsweise Treppenerschließung.
  • Darstellung der geplanten Zuordnung der barrierefreien Stellplätze zu den  Eingängen.
  • Darstellung der zum Verständnis und Nachweis der Barrierefreiheit notwendigen Geländehöhen.
  • Darstellung der gemäß Bedarfsplanung als öffentlich zugänglichdefinierten Bereiche und der als barrierefreie Arbeitsstätten definierten Bereiche.
  • Darstellung der barrierefreien Erschließung aller Geschosse mitöffentlichzugänglichen Bereichen / beziehungsweise mit barrierefreien Arbeitsstätten.
  • Kennzeichnung von Bereichen mit besonderen Anforderungen andie barrierefreie Gestaltung.
  • Kennzeichnung der barrierefreien Sanitäranlagen in öffentlichzugänglichen Bereichen und im Bereich Arbeitsstätten.
  • Darstellung der Außenräume, die gemäß Bedarfsplanung zur barrierefreien Nutzung vorgesehen sind.

Beispielhafte Legende